Aktuelle Abmahnungen der Volkswagen AG wegen Markenverletzung

  • 2 Minuten Lesezeit

Obwohl die Volkswagen AG nun wirklich andere Probleme haben sollte, werden aktuell und erneut wieder Händler abgemahnt. Die Volkswagen AG ist Inhaberin etlicher Marken. Wichtig ist nun zu wissen, dass der Markenschutz zu einem Ausschließlichkeitsrecht führt. Man sagt auch, die Marke wirke absolut. Wenn man sich das vergegenwärtigt, weiß man, dass im Produktangebot mit einem Bezug auf „Volkswagen“ und/oder „VW“ auch absolute Vorsicht geboten ist.

Natürlich ist es nicht verboten, die Marken zu erwähnen; die Frage ist nur, wie man das macht, wenn es unbedingt sein muss. Verwechslungsgefahr, Rufausbeute usw. ist alles untersagt. Gelten tut das für den Schutzbereich der jeweiligen Marke, der sich in den sog. Klassen ausdrückt. Davon kann man kaufen so viel man will; der Schutzbereich wird damit extrem ausgeweitet. So gelten die Marken auch für Bereiche, die nun wirklich nichts mehr mit Fahrzeugen oder Fahrzeugtechnik zu tun haben ...

Bevor man also Werbung schaltet, muss man im Fall eines Bezugs zur Marke eine entsprechende Recherche durchführen, um zu prüfen, ob der Schutzbereich das eigene Produkt erfasst.

Wurde diese wichtige Vorarbeit vernachlässigt, kommt prompt eine Abmahnung ins Haus. Aktuell ist auffällig, dass die hier ansonsten berichteten Streitwerte deutlich erhöht sind. Derzeit vertrete ich Mandanten die sich mit Abmahnungen von einem Wert von 250.000 EUR (!) konfrontiert sehen. Geltend gemacht wird Unterlassung (weiteren Verkaufs etc.), Herausgabe (von Lagerbeständen), Auskunft (über Lieferanten und Käufer). Hinzu kommt noch der unangenehme Teil: Schadensersatz für die Markenverletzung und die Anwaltskosten (letztere ca. 3.000 EUR).

Wie man auf Abmahnungen reagieren sollte, lässt sich nicht pauschal beantworten. Da der Schadensersatz leider erst in 30 Jahren verjährt, können Sie lange „Spaß“ daran haben. Zu bevorzugen ist immer, die Sache aktiv anzugehen. Das geht besonders dann gut, wenn die Abmahnung fehlerhaft ist. Im Urheberrecht ist das mittlerweile gesetzlich geregelt. Aber auch im Markenrecht ist die Rechtsprechung recht streng, was die Formulierung von Abmahnungen angeht. Gibt es Mängel in der Abmahnung, sollte man in die Offensive gehen. In diesem Fall bestehen ggfls. Gegenansprüche. Ist die Abmahnung hingegen rechtssicher, geht es um eine Anerkennungstrategie.

Wir beraten Sie routiniert und gerne dazu.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt + CO Dr. Elmar Liese

Beiträge zum Thema