Aktuelle Filesharing-Abmahnungen

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Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH für verschiedene Musikalben ab:

  • "Shakira - Sale El Sol"
  • "Tattoos - Peter Maffay"
  • "Pitbull - Rebelution"
  • "Männer sind peinlich, Frauen manchmal auch! - Mario Barth"
  • "Andrea Berg - Zwischen Himmel und Erde"

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen weiterhin für die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft und die Constantin Filmverleih GmbH u.a. folgende Filmtitel ab:

  • "Vorstadtkrokodile"
  • "Eclipse - Biss zum Abendrot"

Die Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner mahnt für die Rechteinhaber DigiRights und B1 Records aktuell u.a. folgende Musiktitel ab:

  • "David May feat. Max Urban - Facebook Love"
  • "Israel Kamakawiwo ole - Over the rainbow"
  • "House Rockerz - HerzRasen"
  • "Doodge And Viper - Boom"

Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, in Tauschbörsen anderen Nutzern dieses P2P Netzwerkes durch Freigabe auf der eigenen Festplatte den Titel zum Download angeboten zu haben. In derartigen Fällen des Anbietens eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer sogenannten Tauschbörse, kann das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG verletzt sein.

Zur Abgeltung folgender Ansprüche wird in dem ein Vergleichsbetrag gefordert:

Unterlassungsanspruch gemäß § 97 I UrhG

Erstattungsanspruch der Kosten der Rechtsverfolgung (Rechtsanwaltsgebühren) gemäß § 97 I S. 2 UrhG, §§ 683 Satz 1, 677, 670 BGB

Schadensersatzanspruch anhand Lizenzanalogie gemäß § 97 II UrhG

An dieser Stelle muss ausdrücklich vor der Verwendung sogenannter Mustererklärungen, die in einer Vielzahl von Internetforen veröffentlicht werden, gewarnt werden. Solche Mustererklärungen sind nicht geeignet, den jeweiligen Einzelfall zu erfassen. Im Hinblick auf den Umstand, dass der Unterlassungsgläubiger 30 Jahre an die Erklärung gebunden ist, sollte daher vor der Abgabe der Unterlassungserklärung ein kundiger Anwalt beauftragt werden.

Für den Fall, dass Sie Adressat einer Abmahnung sind gilt Folgendes:

Bewahren Sie die Ruhe und notieren Sie die in der Abmahnung genannten Fristen.

Die geforderten Schadensersatzansprüche sind oft zu hoch angesetzt, so dass nach Einschaltung eines Rechtsbeistandes die geforderten Kosten sehr häufig reduziert werden können.

Werden Sie aktiv und beauftragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt! Eine Untätigkeit birgt die Gefahr von kostenträchtigen einstweilige Verfügungen.

Unsere Kanzlei betreut Mandate aus dem gesamten Bundesgebiet. In diesen Fällen ist natürlich auch eine telefonische Beratung möglich. Die nötigen Unterlagen können per E-Mail oder Fax zugesendet werden, sodass die Bearbeitung nach Erhalt kurzfristig beginnen kann.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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