Aktuelle Neuerungen im Arbeitsrecht 2025: Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen müssen

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Mit dem Jahr 2025 treten wieder Neuerungen im Arbeitsrecht in Kraft, die sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von Relevanz sind. Diese Neuerungen sollen die Flexibilität erhöhen und gleichzeitig rechtliche Klarheit sichern. Die wichtigsten Veränderungen im Überblick:


Vertragsunterzeichnung per Textform

Ab 2025 dürfen wesentliche Vertragsdetails, beispielsweise im Rahmen eines Arbeitsvertrags, in Textform, etwa via E-Mail, übermittelt werden. Dies vereinfacht die Kommunikation und verringert den Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber, während Arbeitnehmer einen unkomplizierteren Zugang zu Vertragsunterlagen erhalten. Beachten Sie: Befristete Verträge erfordern weiterhin die Schriftform mit handschriftlicher Unterschrift, um die rechtliche Eindeutigkeit zu wahren.

Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ist nun die Textform für Überlassungsverträge zugelassen. Dadurch kann die Verleiherlaubnis im Einstellungsprozess (§§ 14 Abs. 3 AÜG, 99 Abs. 1 BetrVG) auch in Textform übermittelt werden, was auch für Betriebsräte relevant ist. Zudem können Anträge auf Eltern- oder Pflegezeit ab sofort in Textform gestellt werden.


Schriftform für Kündigungen und Aufhebungsverträge

Die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen bleibt weiterhin bestehen. Dies gewährleistet rechtliche Absicherung und stellt sicher, dass solche entscheidenden Maßnahmen nicht unüberlegt getroffen werden. Arbeitnehmer dürfen sich darauf verlassen, dass Kündigungen ernsthaft und durchdacht ausgesprochen werden.


Einführung elektronischer Arbeitszeugnisse

Ab 2025 können Arbeitszeugnisse elektronisch mittels qualifizierter elektronischer Signatur ausgestellt werden, vorausgesetzt, der Arbeitnehmer stimmt dieser Methode zu. Dies bietet Arbeitgebern eine effizientere Bearbeitung und Arbeitnehmern größere Flexibilität bei der Erhaltung der Dokumente. Das Recht auf ein klassisches Zeugnis bleibt bestehen, wenn gewünscht.


Optimierungen im Mutterschutzgesetz

Im Mutterschutzgesetz werden Bedingungen festgelegt, unter denen Arbeitgeber von der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung befreit sind, insbesondere wenn bestimmte Tätigkeiten für schwangere oder stillende Frauen eindeutig ausgeschlossen sind. Diese Optimierung erleichtert die Planungen für Arbeitgeber und gibt Arbeitnehmerinnen Klarheit über ausführbare Tätigkeiten.


Digitalisierungsmaßnahmen bei Informationspflichten

Arbeitgeber können nunmehr gesetzlich vorgeschriebene Aushänge digital umsetzen. Dies bedeutet, dass relevante Informationen über gesetzliche Vorschriften digital, z.B. über interne Netzwerke, bereitgestellt werden können. Diese Anpassung vermindert den Verwaltungsaufwand und gewährleistet, dass alle Mitarbeiter mühelos auf wichtige Informationen zugreifen können, sofern Sie ebenfalls einen ungehinderten Zugriff auf die Informationstechnik haben. Wenn das nicht gewährleistet ist, empfiehlt sich auch weiterhin der öffentliche Aushang.


Fazit:

Die arbeitsrechtlichen Änderungen im Jahr 2025 treiben die Digitalisierung in der Arbeitswelt voran. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist es entscheidend, sich mit diesen Neuerungen gründlich auseinanderzusetzen, um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, ohne die rechtlichen Vorgaben zu vernachlässigen. 


Sollten Sie zu diesen oder anderen Fragen im Arbeitsrecht Beratung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen unterstützend zur Seite. Nutzen Sie dazu auch unsere Online-Terminvergabe.


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