Aktuelle News wegen Project Metropolen Fonds und Insolvenz der Project-Gruppe. Anwalt klärt auf
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Kanzlei Eser Law unterstützt Anleger nach Insolvenz der Project-Gruppe
Aufgrund der Insolvenz mehrerer Projektgesellschaften der Project-Gruppe aus Nürnberg und Bamberg hat die auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei Eser Law seit letztem Jahr zahlreiche Anfragen von betroffenen Anlegern erhalten, die nach Unterstützung und Rückabwicklungsmöglichkeiten suchen.
Tausende Anleger haben unter anderem in unternehmerische Beteiligungen, insbesondere in die PROJECT Fonds METROPOLEN 16, 17, 18, 19 usw. sowie in konkrete Immobilienanlagen, investiert. Diese Investitionen erfolgen über Treuhänder als mittelbare Kommanditbeteiligungen, wodurch die Anleger über die Fondsgesellschaft an Projektentwicklungen in deutschen Metropolregionen teilnehmen. Das Beteiligungsangebot weist den typischen Blind-Pool-Charakter von Real-Estate-Private-Equity-Fonds auf.
Als Anleger haben Sie sich also entweder direkt (in der Rolle eines Kommanditisten) oder indirekt (als Treugeber) an einer Fondsgesellschaft beteiligt. Dabei haben Sie entweder eine Einmalzahlung geleistet oder regelmäßige Beiträge im Rahmen eines Ratensparplans investiert. Die PROJECT-Fonds zählen zu den sogenannten Alternativen Investmentfonds (AIF), die sich von traditionellen Investmentfonds unterscheiden, da sie nicht für Investitionen in Aktien und Wertpapiere gedacht sind, sondern für Sachwertanlagen konzipiert wurden.
Obwohl eine Insolvenz des Project-Fonds, in den Sie investiert haben, momentan offensichtlich nicht unmittelbar bevorsteht, haben die Insolvenzen der Projektgesellschaften dennoch indirekte Auswirkungen auf Sie. Das Schicksal Ihrer Investition ist eng mit den Entscheidungen auf der Ebene der Projektgesellschaften verknüpft. Da Ihre Investition und die anderer Anleger nur indirekt erfolgt ist, haben Sie nach der Insolvenzordnung keinen Gläubigerstatus. Dies bedeutet, dass Sie nicht in der Lage sind, den Insolvenzverwalter durch den Gläubigerausschuss bei seiner Arbeit zu unterstützen oder zu überwachen. Zudem haben Sie keine Möglichkeit, eine Gläubigerversammlung einzuberufen oder daran teilzunehmen. Ihre rechtlichen Handlungsmöglichkeiten sind somit erheblich eingeschränkt.
Rechtsanwalt Eser, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, weist aber darauf hin, dass Anleger in geschlossenen Fonds schon jetzt aber unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen können, wenn sie bei der Abgabe ihrer Beitrittserklärung nicht umfassend über alle Risiken und Nachteile informiert wurden. Zudem bestehen Ansprüche aus der sogenannten Prospekthaftung.
Handeln Sie jetzt! Ihr investiertes Geld ist noch nicht verloren, so Rechtsanwalt Eser.
Momentan besteht jedoch die Gefahr, dass Entscheidungen getroffen werden, die nicht im besten Interesse der Anleger liegen und zu einem Verlust führen können. Daher halten wir es für entscheidend, die Interessen aller Anleger zu vereinen und alle verfügbaren Mittel zu mobilisieren, um Ihre Investition zu schützen.
Wie kann nun ein Fachanwalt für Kapitalmaktrecht einem Anleger der Project-Fonds konkret helfen?
1. Rechtsberatung: Der Anwalt kann den Anleger über seine rechtlichen Möglichkeiten informieren und die spezifischen Risiken und Chancen seiner Investition erläutern.
2. Prüfung von Ansprüchen: Der Anwalt kann die Unterlagen des Anlegers überprüfen, um festzustellen, ob Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung bestehen, insbesondere wenn der Anleger nicht ausreichend über die Risiken informiert wurde. Der Anwalt kann die Verkaufsunterlagen, Prospekte und Verträge des Anlegers überprüfen, um festzustellen, ob alle relevanten Informationen bereitgestellt wurden und ob möglicherweise Informationspflichten verletzt wurden.
3. Vertretung gegenüber der Fondsgesellschaft: Der Anwalt kann den Anleger gegenüber der Fondsgesellschaft oder dem Insolvenzverwalter vertreten, um Ansprüche geltend zu machen oder Informationen zu erhalten.
4. Einspruch gegen Entscheidungen: Sollte es zu einer Gläubigerversammlung kommen, kann der Anwalt den Anleger vertreten und sicherstellen, dass seine Interessen gewahrt werden.
5. Rechtsschutzversicherung: Der Anwalt kann prüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht und gegebenenfalls die Deckungsanfrage für den Anleger übernehmen.
6. Verhandlungen: Der Anwalt kann im Namen des Anlegers Verhandlungen mit der Fondsgesellschaft oder anderen beteiligten Parteien führen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.
7. Klageerhebung: Wenn notwendig, kann der Anwalt rechtliche Schritte einleiten, um Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.
Durch diese spezifischen Maßnahmen kann ein Fachanwalt für Kapitalmarktrecht dazu beitragen, die Interessen des Anlegers zu schützen und mögliche finanzielle Verluste zu reduzieren, so Rechtsanwalt Eser.
Auf Grundlage seiner 20-jährigen Berufserfahrung, davon seit 2008 als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, empfiehlt Herr Eser, insbesondere Rückabwicklungsmöglichkeiten aufgrund fehlerhafter Aufklärung und Beratung sowie die Prüfung des Widerrufsrechts (z. B. bei Haustürgeschäften) in Betracht zu ziehen.
Kostenfreier Online-Check:
Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Einzelfallprüfung zur Ermittlung Ihrer Ansprüche an! Als erfahrene Verbraucherschutzkanzlei unterstützen wir Sie gerne – unabhängig von Ihrem Wohnort. Beratungen können auch telefonisch durchgeführt werden. Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung, die Sie einfach online buchen können.
Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, übernehmen wir auch gerne die Deckungsanfrage für Sie.
Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch mit Rechtsanwalt Eser. Sie erreichen uns telefonisch unter 0711 / 217 235-0 oder per E-Mail an info@eser-law.de. Alternativ können Sie einen Termin für eine Videokonferenz oder über anwalt.de vereinbaren. Ihre Anfrage ist unverbindlich und wird zeitnah von uns beantwortet.
Liste der geschlossenen Fonds und/oder alternativen Investmentfonds (AIF):
- PROJECT Wohnen 14
- PROJECT Wohnen 15
- PROJECT Metropolen 16
- PROJECT Metropolen 17
- PROJECT Metropolen 18
- PROJECT Metropolen 19
- PROJECT Metropolen 20
- PROJECT Metropolen 21
- PROJECT Metropolen 22
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