Aktuelle Rechtlage Schufa, Fachanwalt für Bankrecht hilft

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Die vormalige Festung SCHUFA ist nicht mehr uneinnehmbar. Mehrere Urteile verschiedener Gerichte bringen die Mauern der SCHUFA zum Wanken und manchmal auch sogar zum Einsturz. 

Hier ist zunächst an die bahnbrechende Entscheidung des EuGHs zu erinnern.

Mit seiner Entscheidung vom 07.12.2023 hatte der Europäische Gerichtshofs (EuGH) entschieden, dass das Scoring-System der SCHUFA jedenfalls dann verboten ist, wenn sich Unternehmen bei der Entscheidung über einen Vertragsschluss maßgeblich darauf stützen. 

Danach müssen Kreditgeber bei der Kreditentscheidung auch andere Faktoren berücksichtigen, wie zum Beispiel die Bonität des Kreditnehmers, die Höhe des Kredits und die Laufzeit des Kredits. Zu dem müssen die Kreditgeber die Verbraucher darüber informieren, dass sie bei der Kreditentscheidung auch auf den Schufa-Score zurückgreifen.

4.000€ Schmerzensgeld wegen Negativeinträgen! 

Das Oberlandesgericht Hamburg  (Urt. v. 10.01.2024 – Az. 13 U 70/23) hatte jüngst einem Verbraucher sogar Schmerzensgeld in Höhe von 4000 € zugesprochen. Rechtsgrundlage für den sogenannten immateriellen Schadensersatz ist hierbei die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Grund hierfür waren Negativeinträge bei der Schufa. Ein negativer Eintrag bei der SCHUFA entsteht, wenn offenen Forderungen nicht nachgekommen wird und es zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommt.

Das Besondere an dem Sachverhalt ist jedoch, dass der Grund für den negativen Eintrag, also die eigentlich gemeldete Forderung vom Kläger bestritten war und auch kein Titel hierüber also kein rechtskräftiges Urteil vorlag.

Das Tatgericht (Landgericht Hamburg) stellte insoweit nämlich fest, dass der Negativeintrag rechtswidrig war und Meldungen an die SCHUFA Holding AG nicht hätten erfolgen dürfen.

Wörtlich das LG Hamburg:

Es lag kein berechtigtes Interesse der Beklagten oder eines Dritten im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO vor. Die von der Beklagten geltend gemachte Forderung war zwischen den Parteien streitig und nicht tituliert, so dass eine Einmeldung an die SCHUFA nicht hätte erfolgen dürfen.“

Das Oberlandesgericht Hamburg folgte hierbei dem Landgericht Hamburg erhöht allerdings den zugesprochene Schmerzensgeld von 2000 auf 4000 € (Urt. v. 10.01.2024 – Az. 13 U 70/23).


Rechtliche Handlungsmöglichkeiten?

Die Entscheidungen zeigen, dass die Betroffenen nicht schutzlos dastehen und Gegenansprüche besitzen.

Ein negativer Schufa-Eintrag kann erhebliche Folgen für die Existenz von Verbrauchern haben. 

Unter anderem kann  wegen eines negativen Schufa-Eintrags das Baudarlehen oder der Abschluss von Miet- oder Mobilfunkverträgen abgelehnt werden. 

Die oben zitierten Urteile zeigen aber, dass nicht alle Schufa-Einträge berechtigt sind. 


Haben Sie Probleme im Zusammenhang mit der SCHUFA? Wir beraten Sie gerne!

Rechtsanwalt Eser empfiehlt Betroffenen sich zeitnah von einem spezialisierten Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht informieren und beraten zu lassen. 

Die Verbraucherschutzkanzlei Eser, 18 Jahre Erfahrung und bundesweite Vertretung, bietet im Hinblick auf die Löschung des Merkmals der Restschuldbefreiung insoweit eine erste kostenfreie Bewertung an.

Wie die bisherigen Entscheidungen belegen, lohnt sich eine Überprüfung.

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Foto(s): Kemal Eser


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