Aktuelle Rechtslage Löschungsbewilligung Grundschuld, Probleme mit der Bank? News vom Bankrechtsanwalt

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Nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser, 19 Jahre Berufserfahrung, kommt es leider relativ häufig vor, dass Banken die Löschungsbewilligungen nicht oder nicht zeitnah den Darlehensnehmern zur weiteren Verwendung aushändigen. In einigen Fällen wird sogar die Herausgabe komplett verweigert.

Die verzögerte oder verweigerte Herausgabe einer Löschungsbewilligung ist nicht nur ein Ärgernis sondern kann zu massiven rechtlichen Nachteilen und finanziellen Verlusten führen. Ohne Löschungsbewilligung kann z.B. der Immobilienverkauf nicht wirksam abgeschlossen werden.

Die zeitnahe Erteilung einer Löschungsbewilligung ist daher entscheidend für den Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie.

In rechtlicher Hinsicht sind die Banken insoweit verpflichtet, die Löschungsbewilligung auszuhändigen. 

Dies wird in § 1144 BGB eindeutig geregelt.

Dort heißt es :

"§ 1144 Aushändigung der Urkunden
Der Eigentümer kann gegen Befriedigung des Gläubigers die Aushändigung des Hypothekenbriefs und der sonstigen Urkunden verlangen, die zur Berichtigung des Grundbuchs oder zur Löschung der Hypothek erforderlich sind."

Diese gesetzliche Vorschrift verpflichtet also die in Anspruch genommene Bank, ihre Mitwirkungspflichten zeitnah zu erfüllen und alle notwendigen Unterlagen dem Kunden herauszugeben.

Auch das höchste deutsche Zivilgericht, der BGH / Bundesgerichtshof, hat in der Vergangenheit durch verschiedene Urteile klargestellt, dass die Banken hierbei sogar eine proaktive Rolle übernehmen müssen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Nach den Erfahrungen von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kemal Eser sollte in einem solchen Fall, gerade vor dem Hintergrund der Eilbedürftigkeit, zeitnah ein spezialisierter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht konsultiert werden.

Die Expertise eines Fachanwaltes und ein energisches Auftreten können hierbei zu einer erheblichen Beschleunigung des Vorgangs führen, so Rechtsanwalt Eser.

Als spezialisierter Fachanwalt im Bereich Banken- und Kapitalmarktrecht stehe ich Ihnen zur Seite, wenn Ihre Bank sich weigert, die Löschungsbewilligung zu erteilen.

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Sie können uns selbstverständlich auch über Anwalt.de direkt antworten oder uns direkt anschreiben über info@eser-law.de.



Foto(s): Kemal Eser

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