Aktuelle Situation Project Immobilien Fonds, News aus Stuttgart

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Das Insolvenzchaos rund um die Project-Immobilien-Gruppe verschärft sich weiter, so Rechtsanwalt und  Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser aus Stuttgart.

Nach Angaben von Volker Böhm, vorläufiger Insolvenzverwalter der Kanzlei Schulze & Braun, haben inzwischen 56 von 118 Projektgesellschaften Insolvenzanträge gestellt (Stand: 1. September 2023). Besonders betroffen sind Projekte in Berlin, wie die Wirtschaftszeitung Handelsblatt berichtete.

Die Insolvenzen begannen im August 2023 mit vier operativen Einheiten in Nürnberg und zwei Vertriebsfirmen in Bamberg. Mittlerweile sind 33 Gesellschaften mit laufenden oder nahezu abgeschlossenen Bauprojekten betroffen. Die restlichen insolventen Gesellschaften sind reine Grundstücks- oder Altgesellschaften mit abgeschlossenen Bauprojekten.

Die Lage rund um die Project-Immobilien-Gruppe ist äußerst dynamisch und komplex. Anleger und Immobilienkäufer sollten rechtzeitig handeln, um ihre Rechte zu sichern und Verluste zu minimieren.

Betroffen sind u. a.:

  • Project Reale Werte Fonds 11 GmbH & Co. KG
  • Project Reale Werte Fonds 12 GmbH & Co. KG
  • Project Wohnen 14 geschlossene Investment GmbH & Co. KG
  • Project Wohnen 15 geschlossene Investment GmbH & Co. KG
  • Project Metropolen 16 geschlossene Investment GmbH & Co. KG
  • Project Metropolen 17 geschlossene Investment GmbH & Co. KG
  • Project Metropolen 18 geschlossene Investment GmbH & Co. KG
  • Project Metropolen 19 geschlossene Investment GmbH & Co. KG
  • Project Metropolen 20 geschlossene Investment GmbH & Co. KG

Aktuelle Situation:

Die Projektgesellschaften der oben genannten geschlossenen Investmentfonds (AIF) befinden sich derzeit nicht in der Insolvenz. Dennoch stellt sich für Anleger die dringende Frage, was mit dem investierten Kapital geschieht und wie sicher dieses in der aktuellen wirtschaftlichen Lage ist. Besonders für Anleger, die ratierlich einzahlen, also keine Einmalzahlung geleistet haben, ist die Situation kritisch. Sie sollten sich über mögliche Risiken, Rückabwicklungsmöglichkeiten und Schutzmechanismen informieren, so Rechtsanwalt und Fachanw.

Für Anleger stellen sich nun zentrale Fragen:

  • Droht der Totalverlust des Investments?
  • Werden Häuser und Wohnungen fertig gebaut, oder bleiben Käufer auf halbfertigen Immobilien sitzen?
  • Gibt es Sicherheiten, etwa durch Versicherungen, die den Verlust eingezahlter Gelder verhindern können?

Was sollten Anleger tun?

Die Situation der Anleger ist äußerst kritisch. Nicht nur die Bauprojekte, sondern auch die Ausschüttungen der Fonds wurden eingestellt. Gleichzeitig prüft die Bafin, ob die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) der Fonds in die Insolvenz gezwungen werden muss. Es besteht somit akuter Handlungsbedarf, insbesondere für Anleger mit Ratensparplänen, deren fortlaufende Zahlungen geprüft und gegebenenfalls gestoppt werden sollten.

Handlungsempfehlungen von Rechtsanwalt Eser:

  1. Prüfung von Schadensersatzansprüchen: Anleger, denen die Fonds als sichere Anlage empfohlen wurden, können Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies gilt besonders bei falscher Beratung oder fehlerhaften Prospektangaben.
  2. Rückabwicklung prüfen: Für Anleger insbesondere mit Ratensparplänen bietet sich die Möglichkeit, die laufenden Zahlungen zu stoppen oder die bereits eingezahlten Beträge zurückzufordern. Ein Widerruf der Beitrittserklärung könnte hier zu prüfen sein.
  3. Sicherungsmaßnahmen ergreifen: Anleger sollten alle Dokumente rund um ihre Fondsbeteiligung sichern. Dies umfasst Verträge, Prospekte, Beratungsschreiben sowie jegliche Korrespondenz mit Beratern und Vermittlern.

Was tun, wenn Sie Immobilienkäufer sind?

Käufer von Immobilien, die bereits Anzahlungen geleistet haben, sollten ebenfalls frühzeitig handeln. Hierbei ist entscheidend:

  • Ermittlung des Baufortschritts: Wie viel der geleisteten Gelder wurde bereits verwendet, und welche Arbeiten stehen noch aus?
  • Prüfung der Verbindlichkeiten: Sind Bauzinsen abgesichert, und welche Forderungen bestehen gegenüber den Projektgesellschaften?
  • Absicherung von Nachweisen: Jegliche Gespräche und Vereinbarungen mit Banken, Beratern oder Verkäufern sollten dokumentiert und Zeugen benannt werden.

Warum Rechtsanwalt Eser?

Auf Grundlage seiner 20-jährigen Berufserfahrung, davon seit 2008 als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, empfiehlt Herr Eser, insbesondere Rückabwicklungsmöglichkeiten aufgrund fehlerhafter Aufklärung und Beratung sowie die Prüfung des Widerrufsrechts (z. B. bei Haustürgeschäften) in Betracht zu ziehen.

Durch meine Spezialisierung können Sie sicherstellen, dass Ihre Interessen als Anleger bestmöglich vertreten werden. Lassen Sie sich nicht durch Unsicherheit oder unklare Informationen leiten – handeln Sie jetzt!

Hinweis zu Beratungsleistungen bei Project-Publikums-AIF und Immobilien-Investments

Wir bieten Ihnen eine unverbindliche und kostenfreie Ersteinschätzung zu Ihrer Situation an, um Ihnen einen ersten Überblick über mögliche Handlungsoptionen zu verschaffen.

Für eine weitergehende Prüfung und ausführliche Beratung fällt eine Erstberatungsgebühr an, die sich je nach Einzelfall und Streitwert pauschal zwischen 350 und 1.000 EUR bewegt.

Im Rahmen eines vereinbarten Mandantes prüfe ich für Sie:

  • Die Sicherheit Ihres investierten Kapitals,
  • Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung,
  • Die Möglichkeit, laufende Ratenzahlungen zu stoppen.

Sollten Sie Interesse an einer umfassenderen Prüfung und Beratung haben, melden Sie sich gerne bei uns. Wir besprechen Ihr Anliegen individuell und stehen Ihnen zur Sicherung Ihrer Rechte mit unserer Expertise zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Eser
Kanzlei Eser Law
Lange Straße 51, 70174 Stuttgart
Tel.: +49 (0)711 217 235-0
E-Mail: info@eser-law.de

Foto(s): RA ESER


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