Aktuelles Arbeitsrecht 2019

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Das Jahr 2019 brachte im Arbeitsrecht viele Änderungen und damit wieder neue Fallstricke für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Urlaubsabgeltung

Gleich zu Beginn des Jahres änderte das BAG seine jahrelange Rechtsprechung und entschied am 22.01., dass bei Tod des Arbeitnehmers im laufenden Arbeitsverhältnis dessen Erben Anspruch auf Urlaubsabgeltung haben.

Befristung

Nur einen Tag später änderte das BAG auch seine bisherige Meinung zur sachgrundlosen Befristung und urteilte, dass die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags auch dann nicht zulässig ist, wenn zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bereits ein mehr als drei Jahre zuvor zurückliegendes Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Urlaub

Auch im Urlaubsrecht änderte das BAG seine jahrelange Rechtsprechung und schloss sich durch Urteil vom 19.02. der Auffassung des EuGH an, wonach Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer über nicht genommenen Urlaub aufklären müssen und der Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub nur dann am Ende des Kalenderjahres erlischt, wenn der Arbeitgeber zuvor über den konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. Ebenfalls neu sind die vom BAG erstmals vertretenen Auffassungen, dass Arbeitnehmern, die sich in unbezahltem Sonderurlaub (Urteil vom 19.03.) oder in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (Urteil vom 24.09.) befinden, kein Urlaubsanspruch zusteht.

Arbeitszeit

Ein Paukenschlag im zurückliegenden Jahr war die Entscheidung des EuGH vom 14.05., wonach die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten sollen, ein objektives, verlässliches und zugängliches System zu errichten, mit dem Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit eines jeden Arbeitnehmers aufgezeichnet werden. Es wird abzuwarten sein, ob dieses Urteil wieder zur Einführung der antiquierten Stechuhr führt.

Lassen Sie sich zu den Neuerungen und zur optimalsten Lösung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten und vermeiden Sie, in jene Fallstricke zu geraten.

Christian Rothfuß

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht


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