Aktuelles BGH Urteil zum digitalen Nachlass: Mutter darf auf Facebook-Konto ihrer Tochter zugreifen

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Der digitale Nachlass wird seit vielen Jahren diskutiert. Aktualität hat die Diskussion durch ein erst- und zweitinstanzliches Urteil des Land- und Kammergerichts Berlin erlangt. Den Urteilen lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Ein 14-jähriges Mädchen verunglückte im Dezember 2012 tödlich. Sie wurde im Berliner U-Bahnhof Schönleinstraße von einer einfahrenden U-Bahn erfasst und verstarb wenig später im Krankenhaus. Die Klägerin, Mutter und Erbin des Mädchens, hoffte über den Facebook-Account ihrer Tochter etwaige Hinweise über mögliche Absichten oder Motive ihrer Tochter für den Fall zu erhalten, dass es sich bei dem Tod der Erblasserin um einen Suizid handele. Dies war ihr jedoch nicht möglich, da die Beklagte (Facebook) das Benutzerkonto der Erblasserin am 09.12.2012 in den sog. Gedenkzustand versetzte, womit ein Zugang mit den Kontozugangsdaten nicht mehr möglich ist. 

Das LG Berlin hat die Beklagte mit Urteil vom 17.12.2005 verurteilt, der Erbengemeinschaft Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten der Verstorbenen bei dem sozialen Netzwerk Facebook zu gewähren. Die gegen dieses Urteil von Facebook eingelegte Berufung hatte Erfolg und das Kammergericht hob das Urteil des Landgerichts auf, mit der Folge, dass der Anspruch der Mutter auf Zugang zum Benutzerkonto der Mutter wegen der Verletzung des Fernmeldegeheimnisses verwehrt bleibt. 

Für den BGH ist dies kein Argument. Der Absender einer Nachricht auf Facebook könne zwar darauf vertrauen, dass diese an ein bestimmtes Nutzerkonto gehe – nicht aber an eine bestimmte Person. Die Richter lehnen es ab, die Inhalte danach zu differenzieren, wie persönlich sie sind. Dies ist im Erbrecht generell nicht üblich. Nach Ansicht des BGH ergibt sich der Anspruch aus dem Nutzervertrag, den das Mädchen seinerzeit mit Facebook abgeschlossen hatte. Die Rechte und Pflichten seien demnach auf die Mutter übergegangen. 

Damit ist nach über 5 Jahren ein Rechtsstreit zu Ende gegangen, der sich nunmehr an der Wirklichkeit und den bisherigen Regeln des Erbrechts orientiert. Es war nicht verständlich, dass die ganz persönlichen Briefe eines Erblassers im Falle des Versterbens in den Nachlass fallen und jeder Erbe diese lesen kann, Nachrichten auf einem Account im Internet für die Erben aber verschlossen bleiben. Mit dem Urteil ist endlich Klarheit und Rechtssicherheit eingetreten, wobei der Gesetzgeber unverändert gefordert bleibt, diese Fälle klar und eindeutig zu regeln.

Wenn Sie Fragen rund um das Erbrecht haben und wenn Sie u. a. auch Ihren digitalen Nachlass geordnet haben wollen,

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