Aktuelles Forderungsschreiben der Debcon GmbH iAd LFP Video Group LLC vom 06.08.2014, 1.000€

  • 2 Minuten Lesezeit

Aktuell liegt unserer Kanzlei wiederum ein Forderungsschreiben der Debcon GmbH zur Bearbeitung vor. Wie bereits in der Vergangenheit mehrfach berichtet, handelt es sich auch in diesem Fall wiederum um ein Forderungsschreiben, resultierend aus einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an einem Filmwerk über eine Tauschbörse.

Die ursprüngliche Abmahnung wurde im Jahre 2012 durch die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter und Beller ausgesprochen. Es werden Kosten in Höhe von 1.000,00 € geltend gemacht. Als Anspruchsgrund wird hierbei „Lizenzentschädigung aus Urheberrechtsverletzung“ genannt.

Die geltend gemachte Forderung ist unserer Auffassung nach als unangemessen hoch zu qualifizieren. Diesbezüglich ist zu konstatieren, dass die Höhe der Forderung keinesfalls der neuen Gesetzeslage entspricht.

Die Vorgehensweise hinsichtlich der geltend gemachten Kostenforderung hängt jedoch weiterhin von der Frage ab, ob der vorgeworfene Verstoß zutrifft. Die Beantwortung dieser Frage hängt von der jeweiligen Fallkonstellation ab. Sofern der Vorwurf nicht entkräftet werden kann, können erfahrungsgemäß kostenreduzierende Vergleiche geschlossen werden.

Hier gilt es nun, keine Fehler zu machen und richtig zu reagieren!

Achtung!

Es ist von entscheidender Bedeutung, die Schreiben der Debcon GmbH nicht zu ignorieren. In der jüngeren Vergangenheit wurden die Forderungen bereits gerichtlich verfolgt.

Ist bereits ein Mahnbescheid in der Welt, gelten folgende Verhaltensregeln:

  • Unbedingt feststellen, wann Ihnen dieser zugestellt wurde.
  • Zweiwochen-Frist notieren.
  • Anwaltlichen Rat (rechtzeitig) einholen.
  • Ruhig bleiben.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien.
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung.
  • Kostentransparenz von Anfang an.
  • Bundesweite Vertretung.
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates.

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch erreichen. Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage. Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog.

In Notfällen, wie beispielsweise am Wochenende, können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer erreichen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema