Aktuelles Urteil des BAG zur Teilzeit und Überstundenvergütung

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Das aktuelle Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 5. Dezember 2024 (Az.: 8 AZR 370/20) stellt klar, dass Teilzeitbeschäftigte bei Überstunden nicht benachteiligt werden dürfen. Arbeitgeber sollten hier besonders auf die Gleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitkräften achten.

Tipps für Arbeitgeber:

Überprüfung bestehender Regelungen:

Arbeitgeber sollten ihre Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen sowie Tarifverträge dahingehend prüfen, ob Teilzeitbeschäftigte bei Überstundenzuschlägen benachteiligt werden.

Regelungen, die Überstundenzuschläge nur dann gewähren, wenn die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschritten wird, sind nach dem BAG-Urteil diskriminierend und unwirksam.

Präventive Maßnahmen:

  • Achten Sie darauf, dass Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte proportional ab der ersten Überstunde gewährt werden, die über die vereinbarte individuelle Arbeitszeit hinausgeht.
  • Gleichbehandlung sollte klar in den Arbeitszeitregelungen dokumentiert werden.

Risiko bei Nichtanpassung:

  • Unternehmen, die weiterhin diskriminierende Regelungen anwenden, riskieren nicht nur Nachzahlungen für betroffene Arbeitnehmer, sondern auch Rechtsstreitigkeiten und mögliche Schadensersatzforderungen.

Transparente Kommunikation:

  • Klare Kommunikation mit dem Betriebsrat und den Mitarbeitenden zu den neuen Regelungen schafft Vertrauen und minimiert Konflikte.

Um arbeitsrechtliche Risiken zu minimieren, sollten Arbeitgeber:

  • ihre internen Regelungen zur Überstundenvergütung schnellstmöglich überprüfen und anpassen,
  • betriebliche Abläufe entsprechend organisieren und dokumentieren,
  • und im Zweifelsfall einen Arbeitsrechtsexperten hinzuziehen.

Das Urteil zeigt, dass die Gleichbehandlung von Teilzeitkräften in puncto Überstundenvergütung keine bloße Empfehlung, sondern eine gesetzliche Verpflichtung ist. Präventive Maßnahmen helfen nicht nur rechtliche Konflikte zu vermeiden, sondern fördern auch die Zufriedenheit der Mitarbeitenden.

Tipps für Arbeitnehmer:

Recht auf Gleichbehandlung:

  • Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Überstundenzuschläge, sobald sie ihre individuell vereinbarte Arbeitszeit überschreiten – nicht erst bei der Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten.
  • Ungleiche Regelungen sind diskriminierend und unwirksam.

Überprüfung der Arbeitszeitregelungen:

  • Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder bestehende Betriebsvereinbarungen auf Überstundenregelungen.
  • Sollten Sie keine Überstundenzuschläge erhalten oder benachteiligt werden, könnten Nachforderungen gerechtfertigt sein.

Ansprüche geltend machen:

  • Dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeiten genau, um mögliche Überstunden nachweisen zu können.
  • Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an und fordern Sie die rechtmäßige Vergütung für geleistete Überstunden ein.

Fristen beachten:

  • Beachten Sie Ausschlussfristen aus dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Diese können Ihre Ansprüche begrenzen, wenn Sie sie nicht rechtzeitig geltend machen.

Teilzeitkräfte sollten nicht zögern, ihre Rechte wahrzunehmen. Das BAG-Urteil schafft Klarheit: Gleiche Arbeit – gleiche Vergütung. Nutzen Sie das Urteil, um faire Überstundenregelungen für sich durchzusetzen. 

Gerne helfe ich Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte! Ob als Arbeitgeber oder als Arbeitnehmer. Durch meine langjährige Erfahrung auf Arbeitgeber-, und Arbeitnehmerseite kenne ich deren Befindlichkeiten und kann optimal zu arbeitsrechtlichen Themen beraten. 


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