Welcher Urlaubsanspruch gilt bei Teilzeit?
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Was viele Teilzeitbeschäftigte nicht wissen, ist, dass es für ihren Urlaubsanspruch völlig unerheblich ist, wie viele Stunden sie pro Tag arbeiten, denn für die Berechnung sind nur die Arbeitstage pro Woche ausschlaggebend. In diesem Rechtstipp erfahren Sie, warum das so ist und wie die Urlaubstage genau berechnet werden.
Immer mehr Teilzeitbeschäftigte
In Deutschland arbeiten immer mehr Menschen in Teilzeit. Nach aktuellen Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg arbeiteten im Jahr 2016 bereits 39 Prozent aller Arbeitnehmer in Teilzeit. D. h., 4 von 10 Beschäftigten haben keine Vollzeitstelle mehr. Allerdings arbeiten mehr Frauen als Männer in Teilzeit – knapp 80 Prozent der Teilzeiterwerbstätigen sind Frauen.
Urlaubsanspruch ist gesetzlich geregelt
Im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ist der Anspruch auf bezahlten Urlaub von Arbeitnehmern – also Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten, Auszubildenden, Heimarbeitern oder Minijobbern – gesetzlich geregelt und entsteht, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens einen Monat besteht. Nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer i. S. d. § 4 BUrlG Anspruch auf alle vereinbarten Urlaubstage.
In § 3 BUrlG ist geregelt, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf mindestens 24 Werktage – dazu gehört auch der Samstag, nicht jedoch Sonn- und Feiertage –Erholungsurlaub hat. Folglich haben alle Arbeitnehmer mit einer Sechs-Tage-Woche einen Anspruch auf mindestens 24 Tage Urlaub, Arbeitnehmer mit einer Fünf-Tage-Woche haben dann entsprechend nur noch 20 Tage – dies entspricht aber jeweils vier Wochen Erholungsurlaub. Allerdings können in einem Arbeits- bzw. Tarifvertrag auch mehr Urlaubstage vereinbart werden.
Urlaubsanspruch von Teilzeitbeschäftigten
Ein Teilzeitbeschäftigter arbeitet – wie der Name schon sagt – nur einen Teil der wöchentlichen Arbeitszeit. Aus diesem Grund könnte man auf die Idee kommen, dass eine Teilzeitkraft auch weniger Urlaubsanspruch hat und somit die Urlaubstage gekürzt werden müssen.
Tatsächlich ist es aber so, dass sich der Urlaubsanspruch nur auf die geleisteten Arbeitstage und eben nicht auf die tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden bezieht. Dies hat zur Folge, dass jeder Teilzeitbeschäftigte, der an allen Werktagen arbeitet, Anspruch auf dieselbe Anzahl von Urlaubstagen hat wie ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer.
Urlaubsanspruch berechnen
Der Urlaubsanspruch eines Teilzeitbeschäftigten muss also immer dann gekürzt werden, wenn er nicht an jedem Werktag der Woche arbeitet. In diesem Fall muss der individuell vereinbarte Urlaub auf die geleisteten Arbeitstage umgerechnet werden.
Hierzu gibt es aber eine einfache Formel zur Berechnung des reduzierten Urlaubsanspruchs:
Vereinbarte Urlaubstage : Anzahl der Werktage der Firma x Arbeitstage des Teilzeitarbeitnehmers = Urlaubsanspruch in Tagen.
Wenn beim Ergebnis Bruchteile von Urlaubstagen entstehen und diese mindestens einen halben Tag ergeben, müssen diese nach § 5 Abs. 2 BUrlG auf volle Urlaubstage aufgerundet werden. In diesem Zusammenhang ist allerdings zu beachten, dass von dieser Regelung insbesondere in Tarifverträgen abgewichen werden kann.
Beispiel: Es wurden im Arbeitsvertrags 26 Urlaubstage vereinbart, in der Firma wird an fünf Tagen pro Woche gearbeitet und der Teilzeitbeschäftigte kommt an 4 Tagen der Woche zur Arbeit:
26 : 5 x 4 = 20,8
Das Ergebnis muss gem. § 5 Abs. 2 BUrlG auf 21 Tage Urlaubstage aufgerundet werden.
Problem: unregelmäßige Teilzeitarbeit
Falls ein Teilzeitarbeitnehmer unregelmäßig arbeitet – also nicht jede Woche an gleich vielen Arbeitstagen – muss die Berechnung des Urlaubsanspruchs anders erfolgen. Da in diesem Fall eine normale Arbeitswoche nicht als Berechnungsgrundlage herangezogen werden kann, bildet die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt eines Jahres die Berechnungsgrundlage.
Die Formel zur Berechnung des Urlaubsanspruchs lautet in diesem Fall:
Vereinbarte Urlaubstage : Jahreswerktage der Firma x Anzahl der Arbeitstage des Teilzeitarbeitnehmers im Kalenderjahr = Urlaubsanspruch in Tagen.
Auch hier gilt, dass anteilige Urlaubstage, die mehr als einen halben Tag ergeben, gem. § 5 Abs. 2 BUrlG aufgerundet werden müssen.
Urlaubsanspruch bei Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit
Einen weiteren Sonderfall bildet der Wechsel eines Arbeitnehmers von einer Vollzeit- auf eine Teilzeitstelle im laufenden Jahr. Hier war es in der Vergangenheit so, dass der gesamte Urlaubsanspruch des Jahres an die reduzierte Anzahl der Arbeitstage angepasst wurde – die Urlaubsansprüche aus der Vollzeittätigkeit wurden also reduziert.
Schließlich beschloss der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass dann ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Teilzeitbeschäftigten vorliegt, wenn der Urlaubsanspruch aufgrund eines Wechsels von einer Voll- in eine Teilzeitbeschäftigung gekürzt wird – folglich darf der während der Vollzeitbeschäftigung erworbene Urlaub nicht gemindert werden (EuGH, Beschluss v. 13.06.2013, Az.: C 415/12). Allerdings muss eine gesonderte Berechnung für den Urlaub der Vollzeit- und der Teilzeittätigkeit vorgenommen werden.
Nachdem diese Entscheidung im deutschen Arbeitsrecht umgesetzt werden musste, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass die Urlaubstage, die ein Arbeitnehmer während seiner Vollzeittätigkeit erworben hat, nicht wegen eines Wechsels in Teilzeitbeschäftigung gekürzt werden dürfen. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer diese Urlaubstage vor der Reduzierung seiner Arbeitszeit und bei weniger Wochenarbeitstagen als bisher nicht mehr vollständig nehmen kann (BAG, Urteil v. 10.02.2015, Az.: 9 AZR 53/14 (F)).
(WEI)
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Rechtstipps zu "Urlaubsanspruch Teilzeit"
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20.12.2022 Rechtsanwalt Robert Apitzsch„… den Urlaubsanspruch ist es somit zunächst egal, ob Sie Vollzeit, Teilzeit, befristet oder unbefristet tätig sind. Auch geringfügig Beschäftigte haben somit einen Anspruch auf Erholungsurlaub …“ Weiterlesen
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10.08.2022 Rechtsanwalt Wolfgang Herfurtner„… nach Deutschland entsendet, um hier zu arbeiten, greift das Arbeitnehmer-Entsendegesetz . Im Kern besagt es, dass deutsche Bestimmungen und nicht die des Entsendelandes gelten. Teilzeit: Die Teilzeitarbeit …“ Weiterlesen
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02.05.2022 Rechtsanwalt Karsten Zobel„… ist die Frage geblieben, wie der Urlaubsanspruch zu berechnen ist, wenn beispielsweise über einen Zeitraum von drei oder vier Monaten die Arbeitszeit in Form der Kurzarbeit lediglich reduziert war (z.B …“ Weiterlesen
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08.05.2022 Rechtsanwältin Tanja Fuß MPA„… erhalten (persönliche Übergabe, Einschreiben, normaler Brief, etc.) Wie viele Arbeitnehmer gibt es im Betrieb? Wie viele davon arbeiten in Teilzeit? Seit wann sind Sie bei Ihrem jetzigen Arbeitgeber …“ Weiterlesen
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21.06.2022 Rechtsanwalt Mirco Lehr„… auch eine mögliche Befristung. Laut § 14 Abs. 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetz bedarf es beim Abschluss eines Arbeitsvertrags mit Befristung der Schriftform. Wie lange darf ein Arbeitsvertrag …“ Weiterlesen
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05.12.2021 Rechtsanwältin Maha Zelzili„… rechnen müssen. Der Fall Die Klägerin und Arbeitnehmerin ist bei der beklagten Bäckerei als Verkaufshilfe in Teilzeit beschäftigt, nämlich an drei Tagen pro Woche. Ausgehend von einer Sechstagewoche hätte …“ Weiterlesen
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02.12.2021 Rechtsanwalt Karsten Zobel„… einen bestimmten Zeitraum sich die Arbeitszeit reduziert. Hier wird das BAG ggf. die Rechtsprechung zu Teilzeit anwenden, wo sich der Urlaubsanspruch entsprechend der Perioden des Jahres …“ Weiterlesen
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06.06.2021 Rechtsanwalt Daniel Rink„… auf Erholungsurlaub beeinflusst. Worum ging es? Eine Arbeitnehmerin war bei ihrem Arbeitgeber in Teilzeit beschäftigt. Sie hatte einen Anspruch auf 14 Urlaubstage pro Jahr. Sie war ab dem 1. April …“ Weiterlesen
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26.05.2021 Rechtsanwältin Tanja Fuß MPA„… von in Teilzeit beschäftigten Mitarbeitern oder die Formulierung bzw. Note eines Arbeitszeugnisses. Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über das Bestehen oder Nichtbestehen …“ Weiterlesen
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24.04.2021 Rechtsanwältin Stephanie Kessenbrock„… Ihre Zahlungsverpflichtung darauf an, ob Ihr Mitarbeiter weiterhin zur Arbeit (voll oder teilweise) erscheinen muss und dann arbeitsunfähig erkrankt. Mit der Berechnung von Urlaubsansprüchen während der Kurzarbeit tun …“ Weiterlesen
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08.04.2021 Rechtsanwältin Stephanie Kessenbrock„… geändert, das erstmalig die volle Kurzarbeit von Urlaubsansprüchen während Kurzarbeitszeiten von Null bestätigt. Hier hatte eine Arbeitnehmerin, die sich in Teilzeit und für mehrere Monate in Kurzarbeit …“ Weiterlesen
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30.03.2021 Rechtsanwalt Christoph Eisel„… im Arbeitsvertrag stand der in Teilzeit angestellten Klägerin insgesamt ein Urlaubsanspruch von 14 Tagen pro Kalenderjahr zu. Im Zeitraum von April bis Dezember 2020 galt für die Klägerin wiederholt Kurzarbeit …“ Weiterlesen
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21.03.2021 Rechtsanwältin Tanja Fuß MPA„… . Da der Arbeitgeber ihr in der Folge den im Arbeitsvertrag vereinbarten Urlaubsanspruch nur anteilig – gekürzt um die Monate der Kurzarbeit Null – gewährt hatte, klagte sie vor Gericht auf den vollen …“ Weiterlesen
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21.03.2021 Rechtsanwältin Hülya Senol„… bei Kurzarbeit Nun mussten sich auch deutsche Gerichte intensiv mit der Frage befassen, ob und in welcher Höhe der Urlaubsanspruch während der Kurzarbeit besteht. Geklagt hatte eine Teilzeit …“ Weiterlesen
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20.03.2021 Rechtsanwalt Hajo Brumund„… , welche vorübergehend in Teilzeit beschäftigt sind. Auch die Teilzeitbeschäftigung führt zur Kürzung des Urlaubsanspruchs . Solange die gegenseitigen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen könnten …“ Weiterlesen
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17.03.2021 Rechtsanwalt Dr. Patrick Kühnemund„… /Woche arbeitet, einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen, dann reduziert sich dieser Anspruch, wenn er in Teilzeit wechselt und z.B. nur noch an 3 Tagen/Woche arbeitet. In diesem Falle hätte er 3/5 …“ Weiterlesen
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26.05.2020 Rechtsanwältin Tanja Fuß MPA„… . Allerdings sind Kurzarbeiter quasi vorübergehend in Teilzeit tätige Arbeitnehmer. Teilzeitkräfte haben – wie alle anderen Arbeitnehmer auch – einen gesetzlichen Mindestanspruch auf 4 Wochen Urlaub. Während …“ Weiterlesen
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17.02.2020 Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller„… . Regelungen der Urlaubsansprüche Anspruch auf Urlaub darf nicht automatisch verfallen, wenn er nicht beantragt wurde. Das ist laut Joachim Cäsar-Preller, Rechtsanwalt aus Wiesbaden, nur dann der Fall …“ Weiterlesen
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13.02.2020 Fachanwalt für Arbeitsrecht - Rechtsanwalt Dominic Hauenstein - Fachanwalt„… der Teilzeitarbeit in Elternzeit? Ja. Wenn der Arbeitnehmer während seiner beantragten Elternzeit in Teilzeit arbeitet („Elternteilzeit“, max. 30 Stunden pro Woche), entstehen Urlaubsansprüche …“ Weiterlesen
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11.02.2020 Rechtsanwalt Thomas Hockauf„… der Elternzeit in Teilzeit bei demselben Arbeitgeber oder auch bei einem Dritten weiter arbeitet, ist die Möglichkeit der Kürzung von Urlaubsansprüchen gemäß § 17 Abs. I S. 2 BEEG untersagt. Der Arbeitgeber darf …“ Weiterlesen
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16.01.2020 Rechtsanwalt Jens Höer„… gleichgestellt werden müssen, die in diesem Zeitraum tatsächlich gearbeitet haben. Sofern ein Arbeitnehmer während der Elternzeit hingegen in Teilzeit arbeitet, entsteht für diese Zeiten selbstverständlich auch der Urlaubsanspruch. BAG-Urteil vom 19.03.2019, Az.: 9 AZR 362/18“ Weiterlesen
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29.11.2019 Rechtsanwalt Manfred Resch„… – bei Mehrlings- bzw. Frühgeburten bis zu zwölf Wochen – nach der Geburt. Urlaubsanspruch Teilzeit Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub …“ Weiterlesen
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23.10.2019 Rechtsanwalt Colin Marc Rapp„… der Urlaubsabgeltungsanspruch? Ein Urlaubsabgeltungsanspruch kommt nur in Betracht, wenn der ehemalige Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis noch Urlaubsansprüche zustehen und dieser im Arbeitsverhältnis nicht mehr genommen …“ Weiterlesen
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11.05.2019 Rechtsanwältin Nadja Häfner-Beil„… , sondern die Elternzeit. Das BAG hat entschieden, dass auch in der Elternzeit erst einmal der volle Urlaubsanspruch erworben wird (Urteil vom 19.03.2019). Allerdings kann der Arbeitgeber diesen für jeden …“ Weiterlesen