Aktuelles zur Gültigkeit des EU-Führerscheins – heute: Rumänien

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Das Fahren mit einem ausländischen EU-Führerschein in Deutschland ist legal. Den deutschen Gerichten und Führerscheinstellen ist die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Gültigkeit von EU-Führerscheinen bekanntlich ein Dorn im Auge. Die klare Rechtsprechung des EuGH besagt, dass ein EU-Führerschein, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworben wird, in Deutschland uneingeschränkt Gültigkeit hat, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. hierzu meine weiteren Beiträge).

Die Gültigkeit der ausländischen EU-Fahrerlaubnis besteht auch, wenn der betroffene Autofahrer zuvor in Deutschland seinen Führerschein verloren und im deutschen Inland keine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestanden hat. Der EuGH hat wiederholt klargestellt, dass in diesen Fällen auch in Deutschland die Entscheidung des ausländischen Staats, die Fahrerlaubnis zu erteilen – und damit die Fahrgeeignetheit zu bejahen – respektiert werden muss.

Aus dieser Situation heraus versuchen die deutschen Behörden neuerdings, auf politischer Ebene auf die Vergabepraxis der Führerscheinstellen im Ausland Einfluss zu nehmen. So ist dem Verfasser dieses Beitrags bekannt, dass derzeit versucht wird, die rumänischen Führerscheinstellen dazu anzuhalten, vor Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis im Ausstellerstaat (also Rumänien) eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) bei den deutschen Bewerbern durchführen zu lassen. Es soll erreicht werden, dass sich die rumänischen Führerscheinstellen dem in Deutschland geltenden Standard bei der Überprüfung der Fahreignung (nichts anderes ist die MPU) anpassen. Ob irgendwann jedoch tatsächlich eine MPU in Rumänien durchgeführt wird, die vom Standard her mit derjenigen in Deutschland vergleichbar ist, ist zu bezweifeln. Denn von diesen neuen Maßstäben wären dann ja auch rumänische Staatsbürger betroffen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter: http://www.ra-hartmann.de/eu-fuehrerschein-aktuelles-aus-rumaenien-dr.-hartmann-partner.html

Dr. Henning Hartmann

Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht


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