Alleinerziehende müssen grundsätzlich Vollzeit arbeiten

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Der Bundesgerichtshof hat vor kurzem zum Unterhalt für Alleinerziehende eine einschneidende Entscheidung getroffen: Sobald das jüngste betreute Kind drei Jahre alt ist, müssen Mütter (oder Väter) generell Vollzeit arbeiten.

Zwar ist es möglich, den Unterhalt für den betreuenden Elternteil aus Gründen der Billigkeit zu verlängern. Die Gründe können beim betreuenden Elternteil oder beim Kind liegen. Die Gründe müssen genau dargelegt werden. Die Gerichte dürfen nicht pauschal urteilen, sondern müssen genau auf den Einzelfall schauen und die Entscheidung dann entsprechend begründen.

Dr. Gabriele Sonntag


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