Alpari Ltd.: Ansprüche abwehren – Anwälte informieren

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Der britische Broker Alpari Ltd. hatte seinen Kunden bis 2015 so genannte Forex-Geschäfte angeboten. Forex (Foreign Exchange oder FX = Devisen oder Währungen) bezeichnet den Handel an den internationalen Devisenmärkten, anhand des Kaufs einer Währung mit dem gleichzeitigen Verkauf einer anderen. Die Währungen werden immer in Paaren gehandelt. Hierbei werden immer zwei Geschäfte getätigt, beispielsweise mit dem Währungspaar Euro/Schweizer Franken. Mit dem Einsatz so genannter Hebel lassen sich durch minimale Währungsschwankungen hohe Gewinne erzielen, aber auch hohe Verluste.

Als am 15. Januar 2015 die Schweizerische Nationalbank den Mindestkurs von 1,20 Franken pro Euro überraschend aufhob, gab es offenbar zunächst keine Liquidität für CHF-Devisenpaare am Markt. Der EUR/CHF sank bis auf 0,85 bis 0,90, um sich später bei ca. 1,04 einzupendeln. Devisen-Broker wie die britische Alpari Ltd. erlitten enorme Verluste als Folge der entstandenen Volatilität, die sie an ihre Kunden weiterzugeben versuchten. Als Folge sahen sich Kunden der Alpari Ltd. massiven Nachschussforderungen ausgesetzt, teilweise im sechsstelligen Bereich.

Inzwischen ist Alpari Ltd. insolvent. Der Insolvenzverwalter beauftragte zunächst das englische Inkassounternehmen CCI Legal Services mit der Geltendmachung der angeblichen Ansprüche gegen die Kunden. Mittlerweile ist die britische Kanzlei Beeston Shenton mit der Interessenwahrnehmung des Insolvenzverwalters beauftragt, die nunmehr aggressiv versucht, Gelder einzutreiben und dabei auch Klagen androht.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte, Berlin, vertreten eine Vielzahl geschädigter Anleger gegenüber Beeston Shenton. Rechtsanwalt Oliver Behrendt, LL.M., ist der Auffassung, dass schon kein englischer Gerichtsstand besteht: „Klagen in England sind aus unserer Sicht unzulässig. Entsprechende Gerichtsstandvereinbarungen in den AGB der Alpari Ltd. sind unwirksam und nicht Vertragsbestandteil geworden. Die Forderungen des Insolvenzverwalters entbehren auch materiell-rechtlich jeder Grundlage. Ich rate dringend davon ab, Zahlungen zu leisten.”

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte versuchen, die Forderungen abzuwehren. Ziel von Verhandlungen ist dabei entweder die vollständige Abwehr der Ansprüche oder ein geringer symbolischer Vergleich.

Seit dem Jahr 2002 sind Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und langjährig mit allen Facetten im Bereich Anlegerschutz vertraut. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Crash des Schweizer Franken betreut die Kanzlei erfolgreich mehrere hundert Mandate.


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