FCorp Services Ltd./Rimarkets: BaFin ordnet Einstellung ein. Anwälte informieren

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Die BaFin hatte mit Bescheid vom 12. Dezember 2019 gegenüber der FCorp Services Ltd., Majuro, Marshallinseln, die sofortige Einstellung des nach Ansicht der BaFin grenzüberschreitenden Eigenhandels angeordnet.

Das Unternehmen bietet nach Angaben der BaFin deutschen Kunden auf der von ihm betriebenen Handelsplattform www.rimarkets-fx.com finanzielle Differenzkontrakte an, die auf Grundwerte wie Aktien, Devisen, Indizes und Rohstoffe laufen.

Damit betreibt das Unternehmen nach Ansicht der BaFin gewerbsmäßig den Eigenhandel nach § 1 Abs. 1a Satz 1 Nr. 4 lit. c Kreditwesengesetz. Über die nach § 32 Abs. 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt es nach Angaben der BaFin aber nicht. Es handelt daher unerlaubt.

Anleger, die ihr Geld bei der Handelsplattform rimarkets angelegt haben, sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg umgehend handeln, da aufgrund der nicht bestehenden Erlaubnis höchste Gefahr für das Geld der Anleger besteht.

Es ist schon höchst unseriös, dass der Betreiber sich ohne die erforderliche Erlaubnis an deutsche Anleger wendet, im schlimmsten Fall könnten Anleger daher auf einen betrügerischen Anbieter hereingefallen sein.

Die BaFin selbst schreibt auf ihrer Homepage, dass sie bereits Anfang 2018 vor betrügerischen internationalen Online-Handelsplattformen gewarnt hatte (ohne dass dies für rimarkets gelten muss), höchste Eile dürfte somit für Anleger geboten sein, um ihr angelegtes Geld zu sichern.

Alle Möglichkeiten wie außergerichtliches und gerichtliches Verfahren und auch die Durchführung von z. B. Arresten sollten geprüft werden.

Dabei sollte auch immer geprüft werden, ob z. B. auch involvierte Banken oder Hintermänner ggf. haftbar gemacht werden könnten.

Betroffene können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden.


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