Amazon: Asin gesperrt wegen Notice:Policy Warning – was Sie dagegen als Amazon-Seller tun können

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Weitreichende Folgen hat eine E-Mail von Amazon an einen Amazon-Seller mit dem Betreff „Notice: Policy Warning“. In dieser E-Mail wird einem Amazon-Verkäufer mitgeteilt, dass eine oder mehrere ASINs gesperrt wurden, weil ein Angebot gegen ein Schutzrecht verstoßen würde.


Bei einem angeblichen Verstoß z.B. gegen ein Designrecht eines Angebotes sieht die Information von Amazon auszugsweise wie folgt aus:


„Notice: Policy Warning


Guten Tag, wir haben einige Ihrer Angebote entfernt, weil ein Rechteinhaber gemeldet hat, dass diese möglicherweise sein Designnutzungsrecht verletzen. Die Mitteilung des Rechteinhabers über die mutmaßliche Rechtsverletzung und die von uns entfernten Angebote sind am Ende dieser Nachricht angegeben. Warum ist das passiert?Wir haben eine Mitteilung von einem Rechteinhaber erhalten, der behauptet, dass mindestens eines Ihrer Angebote möglicherweise die Rechte an geistigem Eigentum anderer Personen verletzt. Das Anbieten von Inhalten, die das Recht an geistigem Eigentum anderer Personen verletzen, verstößt gegen unsere Richtlinien.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wenn Sie den Grund nicht nachvollziehen können, suchen Sie bitte in der Hilfe zu Seller Central (https://sellercentral-europe.amazon.com/gp/help/external/201361070) nach "Verletzungen des Rechts an geistigem Eigentum".


Wie kann ich mein Angebot reaktivieren?

Reichen Sie zum Reaktivieren Ihres Angebots bitte Folgendes ein:

1) Vollmacht oder Lizenzvereinbarung des Herstellers oder Rechteinhabers, aus der hervorgeht, dass Ihre Produkte rechtmäßig sind. Externe Links werden nicht akzeptiert. Aus Sicherheitsgründen akzeptieren wir nur Anhänge in den folgenden Dateiformaten: .jpeg, .jpg, .pjpeg, .gif, .png und .tiff.


Wie reiche ich diese Informationen ein?

Rufen Sie "Beschwerden zu geistigem Eigentum" im Abschnitt "Einhalten von Produktrichtlinien" unter "Verkäuferleistung" auf (https://sellercentral-europe.amazon.com/performance/dashboard?ref=ah_em_mpa) und suchen Sie den Deaktivierungsdatensatz für dieses Produktangebot. Klicken Sie auf die Schaltfläche "Widerspruch" neben dem Deaktivierungsdatensatz für das Angebot, um Informationen einzureichen, die zur Reaktivierung Ihres Angebots erforderlich sind.


Wurden Ihre Angebote fälschlicherweise entfernt?

Wenn Sie das Produkt noch nie verkauft oder angeboten haben, dann teilen Sie uns dies bitte mit.


Wenn Sie der Meinung sind, dass die Meldung des Rechteinhabers nicht zutrifft, wenden Sie sich bitte an den Rechteinhaber und bitten Sie ihn, die Meldung zu widerrufen. Der Rechteinhaber muss uns den Widerruf unter notice-retraction@amazon.de zusenden oder die Widerrufsfunktion in Brand Registry (Markenanmeldung) verwenden.


Dies sind die Kontaktdaten des Rechteinhabers:

--- (Name)

(Emailadresse)

Wir können einen Widerruf nur akzeptieren, wenn der Rechteinhaber eindeutig angibt, dass die Meldung ein Fehler war. Falls ein anderer Grund vorliegt, erklären Sie uns bitte, warum Sie fälschlicherweise verwarnt wurden, damit wir die Angelegenheit untersuchen können.

Was passiert, wenn ich die angeforderten Informationen nicht einsende?

Wenn wir die angeforderten Informationen nicht erhalten, bleiben Ihre Angebote weiterhin inaktiv.


Mitteilung des Rechteinhabers: Das Design wurde von uns bei der DPMA eingetragen.

ASIN:(betroffeAsin)

Art der Beschwerde: Designnutzungsrecht

Art der Beschwerde: (Designnummer)

Beschwerdenummer: (Beschwerdenummer)"



Was jetzt?

Die ASIN oder mehrere gemeldete ASINs sind gesperrt.


Amazon ist rechtlich verpflichtet, bei einer Meldung einer Schutzrechtsverletzung bei einer ASIN (seien es die Produktbilder, die Artikelbeschreibung oder das Produkt) die ASIN unverzüglich zu sperren. Andernfalls würde Amazon selbst haften.


Denkbar ist eine Sperrung wegen der Verletzung von einem Markenrecht, einem Design, einem Gemeinschaftsgeschmacksmuster, einem Gebrauchsmuster oder auch Patent oder Urheberrecht.

Aufgrund der Rechtslage schaltet Amazon die ASIN nur dann wieder frei, wenn die Meldung durch den Rechteinhaber widerrufen wird.


Amazon weist darauf hin, dass der Widerruf nur akzeptiert wird, wenn der Rechteinhaber eindeutig angibt, dass die Meldung ein Fehler war. Der von Amazon in der Mail genannte andere Grund kommt in der Praxis nur höchst selten vor. Nach unserem Eindruck verlangt Amazon einen Widerruf und eine Rücknahme der Meldung durch den Rechteinhaber.


Ist die Meldung einer Rechtsverletzung berechtigt?

Wesentlich für die Frage, ob es rechtliche Möglichkeiten gibt, gegen eine Infringement-Meldung und die Sperrung der ASIN vorzugehen, ist, ob die Meldung berechtigt ist oder nicht.

Verstößt das Angebot oder das Produkt selbst tatsächlich gegen das angeblich verletzte Recht?

In diesem Zusammenhang ist zu unterscheiden, warum die ASIN gemeldet wurde:


Verstoß gegen das Markenrecht

Bei einem angeblichen Verstoß gegen das Markenrecht kann es viele Konstellationen geben, bei denen entweder die Produktbeschreibung oder das Produkt selbst gegen ein Markenrecht verstoßen kann.

Hilfreich ist hier ein Blick auf die Marke, die angeblich verletzt wurde.


Besteht tatsächlich eine Markenanmeldung für die Warenklasse oder die Dienstleistungsklasse des gesperrten Produktes?


Liegt tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vor? Dies kann insbesondere bei angeblich verletzten Wort-/Bildmarken zweifelhaft sein, wenn z.B. der Wortbestandteil für sich genommen gar nicht geschützt werden kann, weil er z.B. allgemeinbeschreibend ist.


Verstoß gegen ein Design oder Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Bei einem angeblichen Verstoß gegen ein deutsches Design oder ein europäisches Gemeinschaftsgeschmacksmuster lohnt es sich, genau hinzusehen:


Ein Design geschützt, vereinfacht gesagt, das Aussehen eines Erzeugnisses (Produktes) oder Teile davon.


Ein Design, wie aber auch ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht. Es wird so gut wie alles zunächst eingetragen. Ob jedoch tatsächlich ein Schutz besteht hängt von 2 Faktoren ab, die es dann geprüft werden, wenn es um die Frage geht ob ein Design überhaupt Bestand hat.



Neuheit

das schreibt das Design muss neu sein. Ein Design gilt als neu, wenn vor dem Anmeldetag kein identisches Design offenbart worden ist. Mit anderen Worten: Die Gestaltung muss zum Anmeldetag tatsächlich unbekannt sein. Hier hilft das Internet weiter. Über eine Bildersuche z.B. lässt sich einfach feststellen, ob das Design bereits vorher bekannt war. Ist in der Regel eine Beschränkung auf das deutschsprachige Internet nicht notwendig. Immer wieder, so unsere Erfahrung, werden z.B. Designs für Erzeugnisse aus dem asiatischen Raum angemeldet, die schon seit langem auf dem Markt sind.


Eigenart

Notwendig ist ferner eine sogenannte Eigenart. Eine Eigenart liegt vor, wenn sich der Gesamteindruck des Designs von dem Gesamteindruck unterscheidet, die zum Anmeldetag bereits bekannt sind. Vereinfacht gesagt muss das Design etwas Besonderes haben.


Grundsätzlich ist eine Design Rechtsverletzung auch nur dann denkbar, wenn das abgebildete und geschützte Erzeugnis so aussieht, wie das Erzeugnis, das angeblich das Design verletzt.


Nach unserem Eindruck melden nicht weniger Amazon-Verkäufer selbst ein Design an, ohne sich darüber im Klaren zu sein, was eigentlich den Schutzbereich des angemeldeten Designs auszeichnet.


Die Sperrung der ASIN ist unberechtigt - was nun?

Die unberechtigte Schutzrechtsverletzungsmeldung an Amazon mit der Folge, dass eine ASIN gesperrt wird ist zum einen wettbewerbswidrig, zum anderen ein sogenannter Eingriff in den ausgeübten Gewerbebetrieb.


Es können daher durch eine Abmahnung Unterlassungsansprüche und Beseitigungsansprüche geltend gemacht werden. Eine Abmahnung wie auch eine spätere gerichtliche Durchsetzung dieser Ansprüche ist relativ einfach möglich, wenn der Rechteinhaber seinen Sitz in Deutschland hat. Eine Durchsetzung von Ansprüchen im Ausland ist weitaus schwieriger.


Wichtig in diesem Zusammenhang sind die sogenannten Beseitigungsansprüche: Amazon gibt die ASIN nur dann wieder frei, wenn der Rechteinhaber seine Meldung gegenüber Amazon widerruft. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Amazon nach eigenen Angaben den Widerruf nur dann akzeptiert, wenn der Rechteinhaber eindeutig angibt, dass die Meldung ein Fehler war.


Gerichtliche Durchsetzung

Wenn der Rechteinhaber nach einer Abmahnung entweder nicht reagiert oder sich weigert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und sich nicht verpflichten will, die Meldung gegenüber Amazon zu widerrufen, können diese Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden.


Üblich, schnell und effektiv ist eine Durchsetzung im Wege der sogenannten einstweiligen Verfügung. Bei einer einstweiligen Verfügung handelt es sich um ein gerichtliches Eilverfahren. Das Gericht entscheidet in der Regel ohne mündliche Verhandlung innerhalb eines kurzen Zeitraums durch einen Beschluss.


Die in der Praxis wichtigen Widerrufsansprüche der Meldung gegenüber Amazon können ebenfalls im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden. Diese für Amazon-Verkäufer wichtige Frage habe ich in meiner Kanzlei vor Weile für einen Mandanten vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe geklärt.


Wichtig: Der Zeitfaktor

Eine einstweilige Verfügung ist ein gerichtliches Eilverfahren. Eine einstweilige Verfügung ist nur dann möglich, wenn zwischen der Sperrung und dem Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung nicht zu viel Zeit vergangen ist. Die meisten Gerichte gehen hierbei von einem Zeitraum von einem Monat aus. Dazwischen liegt noch die Klärung des Sachverhaltes und die Abmahnung. Wenn somit eine ASIN aufgrund einer angeblichen Rechtsverletzung gesperrt worden ist, empfehlen wir schnell zu reagieren.


Schadenersatz

In dem Zeitraum, in dem ein Produkt aufgrund der Sperrung einer ASIN nicht verkauft werden kann, entsteht dem Betroffenen Amazon-Verkäufer ein Schaden. Dieser Schaden besteht in der Regel im entgangenen Gewinn. Dieser lässt sich aufgrund der Umsätze und des Gewinns im Zeitraum vor der Sperrung relativ einfach berechnen. Der Rechteinhaber, der für die Schutzrechtsverletzungsmeldung verantwortlich ist, hat diesen Schaden zu ersetzen.


Ich unterstütze sie, wenn ihre ASIN aufgrund einer angeblichen Rechtsverletzung gesperrt wurde.


Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de seit vielen Jahren Internethändler unter anderem in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes.


Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen über 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.


Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  


Wurde ihrer ASIN gesperrt? 


Wenn auch Sie eine Mitteilung von Amazon mit dem Betreff „Notice: Policy Warning „ erhalten haben und ihrer ASIN gesperrt wurde, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:


  • Rufen Sie mich einfach an (Tel. 0381-260 567 30).



  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.



Johannes Richard
 Rechtsanwalt
 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz



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