Besitz, Bestellung oder Erwerb von Amphetamin: Vorladung oder Hausdurchsuchung - was jetzt?

  • 4 Minuten Lesezeit
Besitz, Bestellung oder Erwerb von Amphetamin - Vorladung oder Hausdurchsuchung

Vorladung wegen Amphetamin

Bei einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz drohen empfindliche Strafen. Die komplexe Struktur des Betäubungsmittelstrafrechts ist für Laien ohne rechtliche Beratung kaum zu durchschauen. In diesem Rechtstipp möchte ich Ihnen die Besonderheiten des Betäubungsmittelstrafrechts im Fall von sogenannten Amphetaminen näherbringen.

Sie erfahren:

- Was Amphetamin eigentlich ist

- Was im Umgang mit Amphetamin strafbar ist

- Welche Rolle die Menge spielt

- Welche Konsequenzen drohen

Gegen Sie läuft ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz? 

Dr. Brauer Rechtsanwälte vertreten Sie bundesweit! Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose unverbindliche Erstberatung!

Amphetamin als Aufputschdroge. Was ist das eigentlich?

Synthetische Substanzen der Amphetamin-Gruppe sind mit Ephedrin strukturverwand. Eben jene Substanz, von der man oft im Zusammenhang mit Doping im Sport hört. Durch die Aufnahme von Amphetaminen werden vor allem Noradrenalin und Dopamin freigesetzt, was zu einer Steigerung der Konzentrationsfähigkeit führt. Daher ist die Droge oft bei Personen vorzufinden, die im Berufsleben unter Druck stehen, aber eben auch als Dopingmittel im Sport, wie der prominente Fall Jan Ullrich zeigt. In seiner Wirkungsweise unterscheiden sich die Amphetamine kaum von der Droge Kokain. 

Erwähnenswert ist weiterhin, dass sich durch den Konsum schnell eine Toleranz gegenüber dem Stoff einstellt. Dies führt dazu, dass der gewünschte Effekt nur noch mit einer stetig steigenden Dosis erzielt werden kann. Eine einzelne Konsumeinheit liegt bei einer oralen oder nasalen Einnahme bei etwa 5-20 mg. Durch die steigende Toleranz sind jedoch auch Einnahmedosen von bis zu über 50 mg möglich. Bekannt ist Amphetamin unter den Begriffen Speed oder Pep. Zur Gruppe der Amphetamine gehört weiterhin das eine höhere Potenz aufweisende Metamphetamin, auch unter Chrystal oder Ice bekannt, und das Designer Amphetamin Ecstasy, das aufgrund seiner Wirkung als Party- oder Harmoniedroge bekannt ist. 


Strafbarkeit des Umgangs mit Amphetamin

Amphetamine sind als Betäubungsmittel klassifiziert. Daher ist der Umgang, also beispielsweise der Besitz, der Erwerb, das Handel treiben, die Einfuhr, die Abgabe oder das in Verkehr bringen, ohne ärztliche Erlaubnis verboten. §29 BtMG sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Ein solcher liegt wiederum vor, wenn gewerbsmäßig gehandelt wird, oder die Gesundheit mehrerer Menschen gefährdet wird. Nach §29a BtMG droht Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, wenn Amphetamine Personen unter 18 Jahren zur Verfügung gestellt werden, oder wenn ein Umgang mit einer nicht geringen Menge vorliegt.

Weiterhin ist nach §30 BtMG eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren möglich, soweit der Handel als Mitglied einer Bande betrieben wird, Amphetamine gewerbsmäßig Personen unter 18 Jahren zugänglich gemacht werden, durch den Umgang leichtfertig der Tod einer anderen Person verursacht wird oder nicht geringe Mengen eingeführt werden. Schließlich droht §30a BtMG eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren an, soweit der Umgang mit Amphetaminen in nicht geringer Menge als Mitglied einer Bande abläuft, eine Person unter 18 Jahren dazu bestimmt wird, Kokain in den Verkehr zu bringen oder wenn mit Kokain in nicht geringer Menge unter Mitführung einer Waffe Handel getrieben wird.


Verschiedene Mengenangaben bei Amphetamin

Die Systematik des Betäubungsmittelgesetzes kennt die geringe und die nichtgeringe Menge, die jede für sich zu verschiedenen Rechtsfolgen führen. So kann nach § 29 Abs. 5 BtMG von einer Strafverfolgung bei einer geringen Menge, die zum Eigengebrauch gedacht ist, abgesehen werden. Eine geringe Menge liegt bei drei Konsumeinheiten, wenn man die Toleranzentwicklung beachtet, ist dies bei spätestens 150 mg Amphetamin Base erreicht. Schätzt man den Wirkstoffgehalt auf etwa 5 % bei schlechter Qualität, liegt das Bruttogewicht bei 2 g. Hier ist jedoch zu beachten, dass es sich lediglich um eine Ermessensentscheidung handelt.

Nach den Umständen der Person oder der Tat kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren dennoch zur Anklage bringen. An dieser Stelle kann eine gute Arbeit der Verteidigung bereits zu einem raschen Verfahrensende führen. Bei Vorliegen einer nicht geringen Menge drohen, wie bereits oben dargestellt verschärfte Strafandrohungen. Die nicht geringe Menge ist bei Amphetaminen bei 10 g Amphetamin Base erreicht.

Entzug des Führerscheins bei Amphetaminkonsum

Amphetamine gehören zu den sogenannten „harten Drogen“. Für jemanden bei dem Amphetamine, unabhängig von der Menge, nachgewiesen werden, tritt die Regelvermutung der Ziffer 9.1 der Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft. Dies bedeutet, dass der Entzug der Fahrerlaubnis folgt. Um das ganz deutlich zu machen: Es kommt hier eben nicht darauf an, ob der Betreffende am Straßenverkehr teilnimmt, oder konkrete Ausfallerscheinungen zu verzeichnen hat. Ist das Regelbeispiel erfüllt, erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis. Eine Ausnahme ist nur in besonderen Umständen des Einzelfalls gegeben. Hier ist wiederum die Arbeit der Verteidigung gefragt, die es ermöglichen kann, durch schlüssigen Vortrag eine Ausnahmeregelung zu erreichen.


Folgen frühzeitig abschwächen oder vermeiden – Ich helfe bundesweit

Die Systematik des Betäubungsmittelstrafrechts zeigt immer wieder, dass es für Laien nicht ratsam ist, sich selbst zu verteidigen. Zu immens können die Folgen bei einer Verurteilung sein und so gut sind die Chancen bei einer erfahrenen Verteidigung oft, die Verfahrenseinstellung herbeizuführen. Dies geht wiederum nur, wenn sich der Mandant rechtzeitig an einen Anwalt wendet, der mit der Materie Erfahrung hat. Sobald Sie von einem Ermittlungsverfahren gegen sich Kenntnis erlangen, sollten Sie daher unbedingt mit mir Kontakt aufnehmen, um das Verfahren bereits in seinem Anfangsstadium zu stoppen. 

Beachten Sie auch den Artikel zum Thema in unserem Rechtsblog:Strafverfahren wegen Amphetamin. Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gern per WhatsApp.

Foto(s): Lizenzfrei

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.

Beiträge zum Thema