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Amtsgericht Aalen verurteilt Fußballfan wegen Raubes zu Bewährungsstrafe

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Mit einem Urteil aus dem August 2017 hat das Schöffengericht am Amtsgericht Aalen einen 33-jährigen Fußballfan aus Regensburg wegen Raubes in einem minderschweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.

Im vorliegenden Fall entwendete der Angeklagte am 25. Februar 2017 am Rande des Fußballspiels zwischen dem VfR Aalen und Jahn Regensburg einem Anhänger des VfR Aalens einen Fanschal. Am Tattag hielt sich der Angeklagte zusammen mit weiteren Fans aus Regensburg in einer Gaststätte in Aalen auf. Der Angeklagte entdeckte auf der anderen Straßenseite den 18-jährigen späteren Geschädigten. Diesem riss er seinen Schal weg. Dabei kam es auch zu einem Körperkontakt. Unmittelbar nach der Tat gab der Geschädigte gegenüber zwei Polizisten an, dass er an der Schulter gepackt worden sei und dass die Worte „Verpiss dich gefallen“ seien.

Im Rahmen der Hauptverhandlung zeigte sich der Angeklagte geständig und entschuldigte sich für die Tat. Er sei zum Tatzeitpunkt alkoholisiert gewesen. Den Schal habe er anschließend weggeworfen, was nicht abschließend zu klären war.

Nach Ansicht des Verteidigers handele es sich deswegen nicht um einen Raub, da ein Körperkontakt nicht erwiesen sei.

Das Gericht verurteilte den Angeklagte jedoch wegen Raubes, nahm jedoch einen minderschweren Fall an. Nach Ansicht des Gerichts sei die Heftigkeit des Körperkontakts dabei nicht ausschlaggebend. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte zusätzlich 2500 Euro in monatlichen Raten zu je 100 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen.


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