Amtsgericht Berlin Mitte verurteilt die N26 Bank zur Rückzahlung in einem Phishing-Fall

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Das Amtsgericht Berlin Mitte hat in einem aktuellen Urteil vom 29. August 2024 die N26 Bank zu einer Zahlung von 4.200,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. Mai 2023 verurteilt. Die entsprechende Zahlung in Höhe von ca. 4.650,00 Euro hat die N26 Bank bereits vorgenommen.

Das Gericht hatte unter anderem darüber zu befinden, ob die Abwicklung über das Verkaufsportal kleinanzeigen.de als grob fahrlässig zu qualifizieren ist. Ferner entschied das Gericht über die Frage, wer hier welche Beweislast trägt.

Das Gericht ist unserer Argumentation insoweit gefolgt, als dass die beklagte Bank bei entsprechenden Sachverhalten die Kontoaufzeichnung vorlegen muss, um nachvollziehen zu können, welche Transaktionen erfolgt sind und welche Zugriffe es auf das Konto tatsächlich gab.

Das Gericht führt aus:

„Da nicht feststeht, dass die Abbuchungen korrekt authentifiziert waren, steht auch nicht fest, dass der Kläger durch eigenes Verhalten den Zugang Dritter auf hierfür benötigte Daten ermöglicht hätte und schon gar nicht, dass ein als grob fahrlässig anzusehendes Verhalten des Klägers vorgelegen hätte.“ (vgl. Urteil des Amtsgerichts Mitte vom 29.08.24, 15 C 271/23, Seite 3)

Wir freuen uns, dass anscheinend immer mehr Gerichte die Banken in die Pflicht nehmen. 

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