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Amtsgericht Darmstadt verhängt Bewährungsstrafe wegen Steuerhinterziehung in 15 Fällen

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Mit einem Urteil vom 28.11.2017 hat das Amtsgericht Darmstadt (Wirtschaftsschöffengericht) meinen Mandanten, einen türkischen Staatsbürger, wegen Steuerhinterziehung in 15 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monate ausgesetzt auf Bewährung verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt warf meinem Mandanten ursprünglich vor, in 15 Fällen vorsätzlich Gewerbe-, Einkommens- und Umsatzsteuer hinterzogen zu haben. Als in Deutschland Steuerpflichtiger habe er über mehrere Jahre hinweg keine Steuern gezahlt. In zwei Fällen lag nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Darmstadt ein besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung vor. Im Rahmen der Hauptverhandlung ließ sich dieser Vorwurf gegenüber meinem Mandanten nicht mehr aufrechterhalten. Auch die Schadenshöhe reduzierte sich von anfangs über 400.000 Euro auf einen Betrag in Höhe von knapp 380.000 Euro. Aufgrund der Tatsache, dass mein Mandant extra zur Hauptverhandlung nach Deutschland eingereist ist und sich diesem Verfahren gestellt hat, konnte ich das Gericht und auch die Staatsanwaltschaft dazu bewegen, einen anfangs existierenden Haftbefehl gegen meinen Mandanten aufzuheben. Nach dem Ende der Beweisaufnahme stand auch für die Staatsanwaltschaft fest, dass es hier um 15 Fälle einer einfachen Steuerhinterziehung ging.

Letztendlich verurteilte das Amtsgericht Darmstadt meinen Mandanten zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung. Aufgrund der Vielzahl der Taten und der doch sehr hohen Schadensumme kann man mit diesem Ergebnis mehr als zufrieden sein.


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