Amtsgericht Düsseldorf: Fluggesellschaft muss nach Flugannullierung auch die Vermittlungsgebühr zurückzahlen

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Amtsgericht Düsseldorf entscheidet: Fluggast erhält den vollen Ticketpreis bestehend aus Flugpreis und Vermittlungsgebühr zurück. 

Erfolgt die Flugbuchung nicht über die Website der Fluggesellschaft, sondern über Vermittlungsportale wie zum Beispiel im vorliegenden Fall Opodo, dann zahlt der Kunde in der Regel nicht nur den Preis für den Flug, sondern zusätzlich noch eine Vermittlungsgebühr. 

Unsere Mandantin zahlte für die Flugtickets an die Fluggesellschaft Laudamotion GmbH für die Tickets einen Betrag in Höhe von € 387,96. Darüber hinaus zahlte sie an Opodo eine Vermittlungsprovision in Höhe von € 236,50.

Nachdem Laudamotion die Flüge coronabedingt annulliert hatte, forderte unsere Mandantin zunächst selbst und sodann klageweise die gezahlten Beträge zurück. Im Laufe des Gerichtsverfahrens zahlte die Laudamotion GmbH dann zwar den Preis für die Flüge zurück, fühlte sich hinsichtlich der Vermittlungsprovision aber nicht zuständig. 

Das sah das Amtsgericht Düsseldorf  in seinem Urteil vom 26.04.2022, Az. 19 C 609/21, aber anders und sprach unserer Mandantin auch die Vermittlungsprovision zu. Denn der Anspruch auf Rückzahlung der Ticketkosten nach der Europäischen Fluggastverordnung umfasst grundsätzlich auch die für das Ticket gezahlte Vermittlungsgebühren. Die Fluggesellschaft kann diese Gebühren auch nicht einfach bestreiten. In dem von uns geführten Rechtsstreit hatte die Fluggesellschaft versucht, sich dahingehend herauszureden, dass sie keine Geschäftsbeziehung mit Opodo führe und keine Vereinbarung zwischen ihr und Opodo über die Vermittlungsprovision bestehe. Das pauschale Bestreiten der Fluggesellschaft sah das Amtsgericht Düsseldorf als nicht ausreichend an. Es sei allgemein bekannt, dass Reisevermittler nicht unentgeltlich tätig werden.

Rechtsanwältin Dr. Eckardt aus der auf Verbraucherrecht spezialisierte Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger freut sich über das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf: "Es hat sich wieder einmal ausgezahlt, dass unsere Mandantin hartnäckig geblieben ist." 

Sind auch Sie von einem annullierten oder verspäteten Flug betroffen? Die Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger setzt auch gerne Ihre Ansrprüche durch. 


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