Amtsgericht Wedding: Deutsche Post AG haftet für verloren gegangenes Paket

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In einem Gerichtsverfahren am Amtsgericht Berlin-Wedding (Az. 7 C 139/22) hat die auf Paketschäden spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei BÜRGLER für einen ihrer Mandanten erneut einen Sieg errungen.

So hatte der Kläger ein versichertes Paket über DHL verschickt. Die Paketsendung ist unstreitig auf dem Versandweg verloren gegangen. Wo der Sendungsinhalt geblieben ist - ob er beispielsweise während dem Versand gestohlen wurde oder anderweitig verschwunden - ist unklar.

DHL bzw. die Deutsche Post AG bestritt im weiteren Verlauf den Sendungsinhalt und dessen Wert. Klassischerweise gestaltete sich der Nachweis hierfür jedoch schwierig. Er hat hiervon verständlicherweise keine Fotos gemacht und kein Video gedreht; der Absender des Pakets hat dieses selbst verpackt und anschließend zur Post gebracht. Durch stringenten und schlüssigen Klagevortrag durch die Kanzlei BÜRGLER konnte der Nachweis jedoch zur Überzeugung des Gerichts erbracht werden:

"Es steht (...) zur Überzeugung des Gerichts im Sinne von § 286 ZPO fest, dass die streitgegenständliche Sendung den vom Kläger vorgetragenen Inhalt und Wert aufgewiesen hat."

In der Folge hat das Gericht die Klage gegen die Deutsche Post AG in vollem Umfang zugesprochen: Mittels Urteil vom 6. März 2023 wurde entschieden, dass der geschädigte Kläger Schadensersatz in Höhe des Werts der Paketsendung (auch Wertersatz genannt) und die Erstattung der außergerichtlichen erstandenen Anwaltskosten erhält. Darüber hinaus muss die Deutsche Post AG sämtliche Kosten des Gerichtsverfahrens tragen.

Foto(s): iStock.com/simonkr


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