Angehörigenvertretung am Beispiel des kommenden Prozesses gegen den Todesengel Niels Högel

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Nach der deutschen Strafrechtsordnung ist das Opfer einer Straftat nicht unmittelbar am Strafprozess gegen den Täter beteiligt. Die Prozessführung übernimmt der Staatsanwalt, sodass das Opfer meist nur als Zeuge herangezogen wird, ohne dass ein dauerhaftes Anwesenheitsrecht für ihn besteht oder er gar die Möglichkeit zur Akteneinsicht erhält. Er bleibt sozusagen außen vor.

In den letzten Jahrzehnten wurden die Opferrechte in diesem Zusammenhang immer weiter gestärkt und ausgebaut, sodass diese nun auch in der Strafprozessordnung kodifiziert sind.

Sowohl die Opfer als auch die nahen Angehörigen des Opfers eines Tötungsdelikts haben die Möglichkeit, eine strafprozessuale Nebenklage zu erheben.

Zwar ist der Prozessführer immer noch die Staatsanwaltschaft, doch wird der Nebenkläger mit eigenen Verfahrensrechten ausgestattet und erhält damit eine eigene prozessuale Position.

In dieser Position steht ihm die unmittelbare Teilnahme an jeder Sitzung der Verhandlung im Saal zu sowie ein eigenes Frage- und Beweisantragsrecht.

Eine solche Nebenklage könnte insbesondere für die Angehörigen des Falles Niels Högel sein.

Der nun 40-jährige Krankenpfleger sitzt bereits wegen zweifachen Mordes, drei versuchten Morden sowie einer gefährlichen Körperverletzung lebenslänglich im Gefängnis.

Nun sind weitere 84 Todesfälle ermittelt worden, die im gleichen Zusammenhang stehen. Eine Tötungsserie, die es so in der Nachkriegszeit noch nicht gegeben hat.

Der Todesengel, wie die Medien ihn teilweise benannt haben, hat im Rahmen seiner Tätigkeit als Krankenpfleger Patienten, die sich bereits im kritischen Zustand befanden, ein reanimationspflichten Zustand hervorrufendes Medikament verabreicht, um anschließend diese unter Beobachtung seiner Mitarbeiter wiederzubeleben und demnach als „heldenhaft“ wahrgenommen zu werden.

Die Reanimierungsversuche klappten aber nicht immer, sodass zahlreiche Patienten bei diesen Spielchen/Experimenten ihr Leben ließen.

Es ist davon auszugehen, dass die nun zusätzlich anzuklagenden 84 Fälle nicht alle Todeshandlungen des Högel umfassen. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden handelt sich dabei nur um die Fälle, wo die Beweislage so eindeutig ist, dass eine Verurteilung für möglich erscheint.

Hinzuzurechnen wären allerdings schon allein die Opfer, welche nicht begraben, sondern eingeäschert wurden und eine Untersuchung daher nicht mehr möglich ist.

Den Kindern, Eltern, Geschwistern sowie Ehegatten oder Lebenspartnern der Tötungsopfer in den 84 Fällen würde bei Erhebung einer Nebenklage die Möglichkeit zukommen, Beweismittel wie Zeugen oder Dokumente unmittelbar mit in die Beweisaufnahme einführen zu können und die konkrete Überwachung über deren richtige Berücksichtigung ermöglichen.

Der weitere Vorteil einer Nebenklage ist, dass in der Regel im Wege einer gerichtlichen Beiordnung die Kosten für diese sowie die damit zusammenhängenden Anwaltskosten von der Staatskasse übernommen werden.

Zusätzlich können im Rahmen des Strafprozesses auch etwaige Schadensersatzansprüche durch ein Adhäsionsverfahren verbunden werden.

Sollten Sie daran interessiert sein Ihre Rechte als Nebenkläger in diesem oder einem anderen Verfahren wahrzunehmen, stehe ich Ihnen gerne als Strafanwalt bundesweit beratend und prozessleitend zur Seite.


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