Anlagebetrug: Fachanwalt informiert über bitcoinoracle.ai

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Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat unlängst eine Warnung vor Angeboten von Bitcoin Oracle AI veröffentlicht. 

Sie weist darauf hin, dass das Unternehmen nach Erkenntnissen der BaFin nicht über die für die Erbringung von Finanzdienstleistungen oder Wertpapierdienstleistungen in Deutschland erforderliche Erlaubnis verfügt.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Kunden des Unternehmens sollten zur Wahrung von Rechten und Ansprüchen sich von einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.

Unsere Leistungen umfassen das gesamte Spektrum des Bank-, Börsen-, Kredit- und Kapitalmarktrechts einschließlich des Finanzaufsichtsrechts und der Besonderheiten des Investmentrechts. Neben der umfassenden Gestaltungsberatung liegt unser Tätigkeitsschwerpunkt in diesem Bereich in streitigen Auseinandersetzungen sowohl zwischen Banken bzw. Finanzdienstleistern untereinander als auch zwischen diesen und Dritten, insbesondere geschädigten Kapitalanleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen.  Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung in Massenschadensfällen des Anlagebetrugs oder betrügerischer Schneeballsystemen. 

Die schnelle Bearbeitung der Anliegen unserer Mandanten und die gleichzeitige sorgfältige Erfassung der Problemstellung und die Erarbeitung praktikabler Lösungen auf höchstem Niveau stellen für uns kein Widerspruch dar.

Wir gehen für unsere Mandanten mit der Zeit, sind regional verankert und fachbereichsübergreifend kollegial bestens vernetzt.



Foto(s): Siegfried Reulein


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