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Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft erhalten Post vom Insolvenzverwalter

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Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG haben erneut Post vom Insolvenzverwalter erhalten.

Innerhalb einer festgesetzten Frist verlangt der Insolvenzverwalter die Rückzahlung der an sie ausbezahlten Einlage sowie erhaltener Ausschüttungen. Juristischer Hintergrund dieser Forderung seitens des Insolvenzverwalters ist eine sogenannte „Insolvenzanfechtung“.

So können Insolvenzverwalter Zahlungen eines Schuldners (in diesem Fall die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG) an einen Gläubiger (das sind Sie) nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens unter gewissen Voraussetzungen zurückverlangen.

Ob die für eine Anfechtung erforderlichen Voraussetzungen tatsächlich vorliegen, ist jedoch stets kritisch zu überprüfen. Regelmäßig sehen wir in der Anwaltskanzlei Lenné Verteidigungsstrategien, die auch in Ihrem Fall erfolgreich sein könnten:

  • So kann oftmals die Höhe der geltend gemachten Rückforderung angegriffen werden.
  • Auch können sich Betroffene auf eine sogenannte Entreicherung berufen.
  • Zahlreiche andere Verteidigungsstrategien können sich zudem aus Ihrem jeweiligen Einzelfall ergeben.

Wer ein solches Anfechtungsschreiben erhält, sollte die behauptete Forderung daher niemals ungeprüft begleichen.

Rechtsanwalt Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der betroffene Anleger betreut, erklärt: „Wir empfehlen Betroffenen, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen, da fraglich ist, ob es sich bei den an die Anleger erfolgten Auszahlungen tatsächlich um zurückzuzahlende Leistungen handelt.“

Die Anwaltskanzlei Lenné ist bestens mit solchen Anfechtungen in Insolvenzverfahren vertraut. Regelmäßig arbeiten wir an Insolvenzverfahren mit und verfügen daher als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht über weitreichende Erfahrungen.
 
Wer eine Rückzahlungsaufforderung des Insolvenzverwalters erhält, sollte diese durch unsere Kanzlei prüfen lassen. Nutzen Sie hierfür gerne unsere kostenlose Erstberatung.



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