Anspruch auf US-Witwenrente – auch für gleichgeschlechtliche Paare

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Sie haben möglicherweise Anspruch auf Zahlung von Witwenrente basierend auf den Social-Benefit-Zahlungen Ihres verstorbenen US-Ehegatten/Ihrer verstorbenen US-Ehegattin.

1. Ein Anspruch besteht, wenn ein US-Staatsangehöriger einen Ehepartner hinterlässt

  • die Staatsbürgerschaft des überlebenden Ehepartners ist unerheblich
  • seit Mitte 2015 gilt dies auch für gleichgeschlechtliche Ehen
  • selbst nach Scheidung können bestimmte Ansprüche bestehen
  • es gibt keine automatische Zahlung von Witwenrente mit Ableben des Ehepartners, anders als im deutschen Recht
  • ein Antrag auf Zahlung kann erst ab 60 Jahren gestellt werden

2. Zudem gibt es ein pauschales Todesgeld, für das bestimmte Fristen gelten

Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Ehen und einigen nichtehelichen Rechtsbeziehungen

Am 26. Juni 2015 hat der der oberste US-Gerichtshof in Obergefell v. Hodges, entschieden, dass gleichgeschlechtliche Paare ein verfassungsmäßiges Recht haben, zu heiraten. Dieses Recht schließt auch ein, in allen US-Staaten ihre Ehe von anderen Staaten anerkennen zu lassen.

Daher erkennen die zuständigen US-Behörden jetzt in allen Staaten die Ehe von gleichgeschlechtlichen Paaren und einige nichteheliche Rechtsverhältnisse (wie in einigen zivilgesellschaftlichen Vereinigungen und inländischen Partnerschaften) zur Feststellung des Anspruchs auf Leistungen der sozialen Sicherheit, den Anspruch auf Medicare sowie die Berechtigung und den Zahlungsbetrag für die Einkünfte aus der Zusatzversicherung an.

Anerkannt werden auch gleichgeschlechtliche Ehen und einige nichteheliche Rechtsbeziehungen, die in ausländischen Gerichtsbarkeiten zur Feststellung der Berechtigung begründet sind.

Sozialleistungen, Medicare-Berechtigung und SSI

Warum der Familienstand für Sozialleistungen wichtig ist

Der Familienstand ist wichtig für die Renten-, Hinterlassenen- und Invalidenprogramme der Sozialversicherung, weil Sie oder Ihr Ehepartner Anspruch auf Leistungen haben.

Ein höherer Leistungsbetrag resultiert basierend auf der ehelichen Beziehung zu einem Arbeitnehmer. Kinder oder Stiefkinder haben möglicherweise auch Anspruch auf Leistungen aufgrund ihrer Beziehung zu dem Anspruchsinhaber.

Bei einigen überlebenden Ehegatten, geschiedenen Ehepartnern und Erwachsenen, die in Ihrer Kindheit behindert waren, könnten die Leistungen enden, wenn sie heiraten.

Für Ihre konkreten Anliegen stehe ich zur Verfügung.


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