Anstieg der Selbstanzeigen in Deutschland

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Der bereits in unserer Kanzlei wahrgenommene Anstieg der Selbstanzeigen um eine strafrechtliche Sanktionierung einer Steuerhinterziehung zu verhindern zeigt sich nun auch in der Veröffentlichung durch die Bundesregierung. Im Jahr 2012 wurden bisher 10.760 Selbstanzeigen von 15 Bundesländern gemeldet. Allein in Bayern waren es bis Ende Juni 2013 bereits 6.635 Selbstanzeigen, die bei den Finanzbehörden eingegangen sind.

Die Debatten um die Beschaffung von „Steuer-CDs“ sowie die Aufdeckung finanzieller Aktivitäten an Offshore Finanzplätze haben dazu beigetragen, dass Steuersünder in gesteigertem Umfang von dem Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO Gebrauch gemacht haben.


Hierzu führt die Bundesregierung aus:

  • Angaben zur Selbstanzeige wurden neu in die Statistik 2012 aufgenommen. Die Statistik 2012 befindet sich noch in der Erstellungsphase. Bislang haben 15 Länder insgesamt 10.760 Selbstanzeigen gemeldet. In der Antwort der Bundesregierung heißt es weiter, dass im Jahre 2010 insgesamt 95.223 Steuerstraftaten und Ordnungswidrigkeiten registriert worden seien. 2011 seien es 68.408 gewesen.
  • Die Zahl der zu Freiheitsstrafen verurteilten Personen wird für 2010 mit 275 und für 2011 mit 277 angegeben. Zu Geldstrafen verteilt wurden 2010 1.987 Personen und 2011 2.096 Personen.

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