Anwalt beauftragen? Ja, aber unter Vermeidung der „Kostenfalle“!

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Man hat ein Rechtsproblem und überlegt, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.. Viele zögern, weil sie Angst davor haben, am Ende nichts außer einer dicken Rechnung vom Anwalt zu bekommen. Ich sage es an dieser Stelle ungern, aber die Angst ist leider nicht unbegründet. Ich habe mir lange überlegt, ob ich diesen Artikel veröffentlichen soll, weil viele Kollegen davon überhaupt nicht begeistert sein werden. Auf die Gefahr hin, als „Nestbeschmutzer“ bezeichnet zu werden, habe ich mich doch dazu entschlossen. Leider kommt es allzu häufig vor, dass Mandanten sich an uns wenden, weil sie unzufrieden mit einem anderen Anwalt sind. Dabei sind die Gründe natürlich vielfältig und bei weitem nicht in allen Fällen ist dem beauftragten Kollegen irgendeinenen Vorwurf zu machen. In vielen Fällen liegt das Problem aber darin, dass aus Sicht der Mandanten zu hohe Kosten entstanden sind, die sie eigentlich überhaupt nicht eingehen wollten.

Dieser Beitrag soll das nötige Wissen vermitteln, um bei der Beauftragung eines Anwalts jegliche Kostenfallen von vornherein zu vermeiden.

1. Der Erstkontakt mit dem Anwalt

Jede anwaltliche Tätigkeit beginnt immer mit einer Beratung. Als erstes ist zu klären, ob die Ziele des Mandanten mit hinreichenden Erfolgsaussichten erreicht werden können. Hierzu muss dem Anwalt der Sachverhalt erklärt werden und gegebenenfalls die notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden. Anschließend darf man von dem Anwalt zwei Dinge erwarten:

  1. eine Einschätzung der Rechtslage und
  2. eine konkrete Empfehlung zum weiteren Vorgehen

Einschränkend muss man dazu sagen, dass eine sichere Einschätzung der Rechtslage nicht immer möglich ist. Jedenfalls sollte der Anwalt sich dazu aber konkret äußern und seine Einschätzung begründen.

Grundsätzlich handelt es sich bei der Erstberatung um eine kostenpflichtige anwaltliche Tätigkeit. Gegenüber Verbrauchern kann der Anwalt gemäß § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) für die Beratung normalerweise höchstens 250,00 € und wenn es sich nur um ein erstes Beratungsgespräch handelt höchstens 190,00 € berechnen. Hinzu kommt eventuell eine Auslagenpauschale in Höhe von 20,00 € und die gesetzliche Umsatzsteuer. Somit kann eine bloße Beratung – unabhängig von deren Ergebnis – bis zu 321,30 € kosten.

Zum Glück gibt es Möglichkeiten, diese Kosten zu vermeiden. Die Kanzlei TREWIUS Rechtsanwälte bietet ebenso wie andere verbraucherfreundliche Kanzleien stets eine kostenlose Erstberatung an. Wenn die Rechtsanwaltskanzlei Ihrer Wahl nicht ausdrücklich eine kostenlose Erstberatung anbietet, sollten Sie telefonisch oder per E-Mail anfragen, ob es möglich wäre, Ihren Fall kostenlos einzuschätzen. In vielen Fällen kann man als Anwalt bereits nach einem kurzen Telefongespräch einschätzen, ob es sich für den Mandanten lohnt, eine Angelegenheit weiterzuverfolgen. In Ausnahmefällen ist zur Klärung der Sach- oder Rechtslage eine umfangreichere anwaltliche Prüfung erforderlich, die nicht im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung geleistet werden kann. Dann sollte mit dem Anwalt konkret über die anfallenden Kosten gesprochen werden.


2. Das weitere Vorgehen nach der Erstberatung

Nur wenn der Anwalt im Rahmen der Erstberatung ein weiteres Vorgehen für sinnvoll erachtet, sollte überhaupt in Erwägung gezogen werden, weiteren kostenauslösenden Tätigkeiten zuzustimmen. Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, die Sach- und Rechtslage in jedem Stadium der anwaltlichen Tätigkeit zu prüfen und dem Mandanten einerseits die kostengünstigste Vorgehensweise zu empfehlen, die dazu geeignet ist, die Ziele des Mandanten sicher zu erreichen. Andererseits ist der Rechtsanwalt allerdings auch dazu verpflichtet, von aussichtslosen Maßnahmen abzuraten. Wenn der Anwalt diesen Pflichten nicht korrekt nachkommt, macht er sich schadensersatzpflichtig. Dies bedeutet im Ergebnis, dass der Anwalt kein Honorar für eine Maßnahme verlangen kann, von der er von Anfang an hätte abraten müssen. Sofern aufgrund einer fehlerhaften Beratung weitere Kosten wie Gerichtskosten und gegnerische Anwaltskosten entstanden sind, muss der zum Schadensersatz verpflichtete Anwalt diese Kosten ersetzen.

Mit diesem Wissen im Hinterkopf sollte man sich einen Rechtsanwalt suchen, der von der Glaubhaftigkeit und Aufrichtigkeit seiner Empfehlungen überzeugen kann.

Bevor es weitergeht, sollte man den Anwalt immer darum bitten, Auskunft über die anfallenden Kosten zu geben. Wenn es sich um eine weitergehende Beratung handelt, die nicht im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung erledigt werden kann, sollte stets eine Vergütungsvereinbarung in Textform getroffen werden, damit insofern Klarheit herrscht.

Für weitergehende anwaltliche Tätigkeiten, nämlich die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz die Höhe der anwaltlichen Gebühren. Sofern keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wird, ergibt sich die Gebührenhöhe aus dem sogenannten Gegenstandswert bzw. Streitwert. Das Gesetz regelt für welche Tätigkeiten welche Gebührentatbestände eingreifen und wie hoch die Gebühren in Abhängigkeit vom jeweiligen Wert sind. Im Fall der außergerichtlichen Vertretung sollte der Anwalt im Vorfeld konkret Auskunft über die Höhe der anwaltlichen Kosten geben. Bei gerichtlichen Streitigkeiten setzen sich die möglichen Kosten aus eigenen Anwaltskosten, Gerichtskosten und gegnerischen Rechtsanwaltskosten zusammen (Kostenrisiko). Vor Gericht gilt nämlich: „Wer verliert, zahlt alles“. Vor der Beauftragung zur Erhebung einer gerichtlichen Klage sollte der Anwalt eine Berechnung des Kostenrisikos zur Verfügung stellen. Wenn es darum geht, sich gegen eine gerichtliche Klage zu verteidigen, sollte der Anwalt ebenfalls über das Kostenrisiko aufklären und bei unsicheren Erfolgsaussichten eventuell kostengünstigere Möglichkeiten zur Erledigung des Rechtsstreits aufzeigen.

Wer keine Zusage über die Kostendeckung von einer Rechtschutzversicherung hat, sollte sich gut überlegen, ob es wirklich sinnvoll ist, einen gerichtlichen Rechtsstreit zu führen.


3. Thema Rechtsschutzversicherung

Wie soll man vorgehen, wenn man eine Rechtschutzversicherung hat? Manche denken, die bloße Tatsache, dass sie irgendwann eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, befreite sie von jeglichem Kostenrisiko. Vorsicht! Die Rechtsschutzversicherung greift nicht in jedem Fall ein. Jede Rechtschutzversicherung beinhaltet zahlreiche Einschränkungen und Ausschlussklauseln, sodass in jedem Einzelfall geprüft werden muss, ob die Versicherung eingreift oder nicht.

Wie lässt sich nun klären, ob die Rechtschutzversicherung im konkreten Fall eingreift? Mein Rat: Lassen Sie dies den Anwalt klären. Die Kanzlei TREWIUS Rechtsanwälte bietet ebenso wie die meisten anderen Kanzleien an, dass die Korrespondenz mit der Rechtschutzversicherung ohne zusätzliche Kosten geführt wird. Man sollte nur darauf achten, dass auch die Erstberatung von der Kanzlei kostenlos angeboten wird, da man ansonsten hierfür bezahlen muss, wenn sich herausstellt, dass die Rechtschutzversicherung nicht eingreift.

Wenn der Anwalt keine kostenlose Erstberatung anbietet, kann man notfalls auch selbst bei der Rechtschutzversicherung anfragen ob Kostendeckung besteht und sich eine Deckungszusage für eine anwaltliche Beratung ausstellen lassen. Aber Vorsicht! Erfahrungsgemäß lehnen Rechtsschutzversicherer in vielen Fällen unberechtigterweise die Kostenübernahme ab. Ohne anwaltliche Hilfe besteht dann die Gefahr, dass man sich aufgrund der unberechtigten Ablehnung von der weiteren Verfolgung der Angelegenheit abbringen lässt. Deshalb ist es besser, sich gleich einen Anwalt zu suchen, der sowohl die Korrespondenz mit der Rechtschutzversicherung als auch die Erstberatung kostenlos übernimmt und erforderlichenfalls auch dafür sorgen kann, dass die Rechtschutzversicherung pflichtgemäß eintritt.

Auch wenn die Rechtschutzversicherung eine Deckungszusage erteilt hat, sind manche Kosten manchmal nicht gedeckt. Natürlich muss man eine bestehende Selbstbeteiligung stets selbst tragen. Darauf sollte man vor allem achten, wenn es sich um eine bloße Beratung handelt, da in diesem Fall die entstehenden Kosten meist kaum über der Selbstbeteiligung liegen, sodass man im Ergebnis die Kosten größtenteils selbst tragen muss.


Wer diese Tipps beachtet, kann sich ohne Angst vor unkalkulierbaren Kosten an einen Anwalt wenden. Wenn es doch einmal zu einem Problem gekommen ist, bieten wir Ihnen gerne unsere kostenlose Erstberatung an und klären, ob anwaltliche Gebührenforderungen berechtigt sind oder nicht. Weitere Informationen zum Thema Anwaltshaftung, Anwaltskosten und Gebühren finden Sie auf unserer Internetseite.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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