Forderungen der ZPÜ für Tablets Urheberrechtsabgabe – Handlungsbedarf!

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Aktuelle Forderungen der Zentralstelle für private Überspielungsrechte

Die ZPÜ fordert aktuell von Distributoren, Systemhäuser und andere Händler, sowie von den Herstellern und Importeuren von Tablets und Tablet-Computern Auskunft und die Zahlung von urheberrechtlichen Geräte- und Speichermedienabgaben nach §§ 54 ff. UrhG, auch als "angemessene Vergütung" bzw. "gerechter Ausgleich" bezeichnet. Es geht zur Zeit v.a. um folgende Tarife und Geräte, die die Unternehmen in 2022 und teilweise auch in den Jahren zuvor in Verkehr gebracht haben:

  • Tablets: die Forderung (Tarif) der ZPÜ für Verbraucher-Tablets beträgt aktuell  8,75 EUR/Gerät; für sog. Business-Tablets verlangt sie 3,50 EUR / Gerät
  • Mobiltelefone (Smartphones): 6,25 EUR/Gerät; Business-Mobiltelefone: 3,125 EUR/Gerät
  • PC, Notebooks: 13,1875 EUR/Gerät; für sog. Business-PC und Workstations: 4,00 EUR/Gerät
  • Smartwatches: 1,50 EUR/Gerät
  • Verschiedene Geräte der Unterhaltungselektronik, z.B. MP3-Player und TVs
  • Externe Festplatten, NAS, Multimedia-Festplatten
  • USB-Sticks und Speicherkarten (SD, CF, u.a.): 0,30 EUR/Stück

Geräte-Abgabe auch für sog. Business-Geräte?

Umstritten ist auch die Frage, ob für Geräte, die an Unternehmen und Behörden/öffentliche Einrichtungen ("Business-Geräte") verkauft und geliefert werden, überhaupt (dem Grunde nach) eine Abgabe geschuldet ist; das Bundesverfassungsgericht hat dies kürzlich erneut in Frage gestellt, nachdem der österreichische Oberste Gerichtshof, anders als der Bundesgerichtshof, dies verneint hatte.

Weitere Informationen zu den Geräte- und Speichermedienabgaben finden Sie ständig hier!

Vorsicht: Strafzuschläge bei verspäteter Auskunft!


Wenn Sie von der ZPÜ direkt angeschrieben wurden und aufgefordert sind, Auskunft zu erteilen, dann sollten Sie zunächst die gesetzten Fristen genau beachten! Denn die ZPÜ fordert von Unternehmen, die nicht oder verspätet Auskunft erteilen, als Strafzuschlag den sog. doppelten Vergütungssatz, vgl. § 54f Abs. 3, § 54e Abs. 2 UrhG. Schiedsstelle und das OLG München haben den doppelten Vergütungssatz auch schon zugesprochen (teilweise aber auch abgelehnt). I.d.R. empfiehlt es sich daher, die Auskunft fristgerecht zu erteilen (ggf. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht). Gerne beraten wir Sie dazu, und unterstützen sie dabei, die richtige Auskunft fristgerecht zu erteilen!

Jetzt tätig werden!

Wenn Sie von der Schiedsstelle oder dem OLG München einen Klageantrag der ZPÜ zugestellt bekommen haben oder ein Forderungsschreiben der ZPÜ bei Ihnen eingegangen ist, sprechen Sie uns gerne an!

Beachten Sie unbedingt die Fristen in den Anschreiben der Schiedsstelle/Gerichte und der ZPÜ! 

Gerne unterstützen wir Sie auch bei der fristgerechten Erteilung der "richtigen" Auskunft an die ZPÜ!

Vy – Wer wird sind und was wir für Sie tun können:

Wir haben langjährige Erfahrung mit den Forderungen den deutschen Verwertungsgesellschaften GEMA, VG Wort, VG Bild-Kunst, u.a., und der ZPÜ! Auch mit den Verwertungsgesellschaften Österreichs (Austro Mechana), Frankreichs (Copie France), den Niederlanden (Stitching des Thuiskopie), u.a., haben wir uns mehrfach auseinandergesetzt.

Bereits seit über 15 Jahren beraten und unterstützen wir verschiedene Hersteller, Importeure, Distributoren, IT-Systemhäuser und Händler von IT-Geräten wie Tablets, Mobiltelefonen/Smartphondes, PC/Notebooks/Workstations/Servern, Smartwatches, Unterhaltungselektronik, Druckern/Scanner/MFGs und anderen Geräten- und Speichermedien zu den Forderungen der ZPÜ und der Verwertungsgesellschaften und vertreten diese Unternehmen in einer Vielzahl von Verfahren vor der Schiedsstelle nach dem VGG, dem OLG München, dem Bundesgerichtshof (beratend/in enger Zusammenarbeit mit einem erfahrenen BGH-Anwalt) und ggf. vor dem Europäischen Gerichtshof EuGH und Bundesverfassungsgericht! Zudem unterhalten wir ein eingespieltes Netzwerk an Rechtsanwälten in Österreich, Frankreich, der Schweiz, Dänemark und anderen europäischen Ländern, um auch dort eine optimale Beratung und Vertretung bieten zu können!

Sprechen Sie uns gerne an!

Foto(s): unsplash


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