Anwaltskosten bei Abmahnung wegen filesharing (P2P Tauschbörse)

  • 1 Minuten Lesezeit

Der Streitwert für das erstmalige rechtswidrige Anbieten eines kompletten Musikalbums in einer Tauschbörse beträgt nach Ansicht des Landgerichts Magdeburg entgegen den üblichen Abmahnschreiben nicht 50.000,- €, sondern 5.000,- €. Bei dem erstmaligen Anbieten eines Albums handele es sich im Übrigen keinesfalls um eine gewerbliche Nutzung, sondern um eine bagatellartige Rechtsverletzung. Denn ein kommerziellen Interesse sei nicht erkennbar, wenn der Nutzer in der Tauschbörse erstmalig ein Musikalbum zum Upload bereitstellt.

Erste Informationen zu Abmahnungen wegen Filesharing finden Sie auf meinen Internetseiten. Ich vertrete in meiner Kanzlei in Berlin Schöneberg seit mehreren Jahren Mandanten, die wegen angeblichen Filesharings abgemahnt wurden. Sie können mit meinen Mitarbeiterinnen unter Telefon 030 694 04 44 oder reno@rechtsanwalt-sandkuehler.de einen kurzfristigen Termin vereinbaren.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Moritz Sandkühler

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten