Anwesenheits-Prämie im Arbeitsrecht - Was bringt eine Belohnung für seltene Krankheitstage?

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Im Arbeitsrecht ist eine Anwesenheits-Prämie zulässig.

Im Durchschnitt fallen Arbeitnehmer jährlich etwa 20 Tage aufgrund von Krankheit aus. Manche Firmen belohnen ihre Mitarbeiter deshalb mit einer Anwesenheits-Prämie, wenn sie sich selten oder nie krankmelden. Doch ist diese Vorgehensweise sowohl arbeitsrechtlich erlaubt als auch empfehlenswert?


Was ist eine Anwesenheits-Prämie?

Ab welchen gesundheitlichen Einschränkungen Mitarbeiter eine Krankmeldung angemessen finden, dürfte genauso individuell sein wie das Schmerzempfinden. Das bedeutet: Es gibt Beschäftigte, die auch noch mit einer schweren Erkältung bei der Arbeit erscheinen, während manch anderer schon bei den ersten Symptomen das Bett hütet.

Der ein oder andere hat womöglich keinerlei Beschwerden und meldet sich dennoch krank, weil ihm die Motivation zur Arbeit fehlt. Daher erhoffen sich manche Arbeitgeber von der Anwesenheits-Prämie, Krankmeldungen wegen Bagatellen und Blaumachen einzudämmen. Das heißt: Wer nie oder nur selten erkrankt, erhält vom Chef eine finanzielle Belohnung.


Ist die Anwesenheits-Prämie gemäß Arbeitsrecht zulässig?

Die Ausschüttung einer Prämie ist für Mitarbeiter, die keine oder kaum Krankheitstage anhäufen, arbeitsrechtlich zulässig. Im Entgeltfortzahlungs-Gesetz befindet sich die Regelung, in welchem Ausmaß der Arbeitgeber diese Prämie bei Krankheit mindern darf. Es heißt allerdings nicht zwangsläufig, dass die Anwesenheits-Prämie auch gerecht und sinnvoll ist, nur weil arbeitsrechtlich nichts dagegen einzuwenden ist.


Ist die Anwesenheits-Prämie sinnvoll?

Die Anwesenheits-Prämie birgt ein potenzielles Problem: Arbeitnehmer fühlen sich vielleicht gezwungen, auch dann zur Arbeit zu erscheinen, wenn sie nicht mehr arbeitsfähig sind. Dabei stellt sich die Frage, ob erkrankte Mitarbeiter in solch einem Zustand tatsächlich produktiv oder lediglich anwesend sind. Insbesondere bei einer ansteckenden Krankheit besteht zudem das Risiko, dass sich die komplette Abteilung infiziert und folglich ausfällt.

Des Weiteren ergibt sich die Problematik bezüglich der Gerechtigkeit gegenüber Angestellten mit chronischen Erkrankungen. Diese haben nur geringe Aussichten, von den Vorteilen einer Anwesenheits-Prämie zu profitieren. Folglich sind sie bereits von vorneherein im Vergleich zu ihren gesunden Kollegen benachteiligt.

Außerdem schafft die Anwesenheits-Prämie womöglich Misstrauen bei den Angestellten. Gegebenenfalls vermuten sie, dass ihnen der Chef Krankfeiern unterstellt, und dies mit einer Anwesenheits-Prämie einzudämmen versucht.


Alternativen zur Anwesenheits-Prämie

Wenn die Atmosphäre am Arbeitsplatz stimmt, ist es unwahrscheinlicher, dass Mitarbeiter wegen Bagatellen krankheitsbedingt fehlen oder gar blaumachen. Das heißt: Ein angenehmes Arbeitsumfeld ist sicher ein deutlich besserer Anreiz für die Angestellten, in die Arbeit zu kommen. Das macht folglich eine Anwesenheits-Prämie überflüssig.

Zudem eignet sich für eine Belohnung auch eine individuelle Prämie. Es gibt sicher in jeder Firma Mitarbeiter, die auch unabhängig der Krankheitstage hervorragende Leistungen erbringen. Für die lohnt sich eine individuelle Prämie.


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Stichworte: Arbeitsrecht, Krankheit, Anwesenheits-Prämie

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