Apollo Media GmbH & Co. 4. und 5. Filmproduktion KG – weiterer Erfolg für Anleger!

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In der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Mainz am 13.12.2010 konnte zugunsten eines Anlegers der Medienfonds ApolloMedia GmbH & Co. 4. und 5. Filmproduktion KG Schadensersatz in Höhe von € 82.500,00 erstritten werden.

Die beratende Bank, die Volksbank Alzey eG hat sich im Rahmen eines gerichtlichen Vergleiches auf Vorschlag des Gerichts zu dieser Zahlung verpflichtet, nachdem sie den von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger nicht darüber aufgeklärt hatte, dass sie für die Empfehlung der beiden Beteiligungen an der ApolloMedia GmbH & Co. 4. und 5. Filmproduktion KG Provisionszahlungen erhalten hat.

Der positive Vergleich reiht sich in eine Vielzahl, zwischenzeitlich von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte zugunsten von Anlegern der diversen ApolloMedia Fonds erstrittenen Entscheidungen ein, so Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte.

Sofern Anleger der Apollo Media Fonds, ApolloProMedia Fonds, ApolloProMovie und ApolloProScreen Fonds von ihren Bankberatern nicht darüber aufgeklärt wurden, dass die empfehlende Bank für die Empfehlung des Beteiligungsabschlusses eine Provision erhält, bestehen nach derzeitiger Rechtsprechung gute Chancen auf Schadensersatz.

Anlegern der verschiedenen Apollo Medienfonds ist daher nach Auffassung von Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte anzuraten, Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung prüfen zu lassen.

RA Dr. Henning Leitz

CLLB Rechtsanwälte

Liebigstraße 21

80538 München

Fon: 089 / 552 999 50

Fax: 089 / 552 999 90

Mail: Leitz@cllb.de

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