Mai 2025: Abmahnung oder Mahnbescheid der dpa Picture-Alliance GmbH von der KSP Kanzlei im Briefkasten? Wir helfen!

  • 4 Minuten Lesezeit

Auch im Mai 2025 (Stand 07. Mai 2025) erreichen uns fast täglich Anfragen von Betroffenen, die eine Abmahnung der KSP Kanzlei (KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) für die dpa erhalten haben. Mit diesem Artikel möchten wir Betroffenen eine erste Orientierung bieten:


Das Wichtigste vorab: Bitte nehmen Sie die Abmahnschreiben der KSP- Kanzlei für die dpa Pictures-Alliance GmbH ernst! Es handelt sich weder um einen Scherz noch um Fake oder Abzocke und in den meisten von uns vertretenen Fällen waren die Abmahnungen (leider) im Kern begründet.

Die KSP Kanzlei mahnt mittlerweile seit mehreren Jahren für die dpa Picture-Alliance GmbH ab. Das Abmahnschreiben beinhaltet den Vorwurf, dass eine oder mehrere Fotos unerlaubterweise im Internet (z. B. auf der eigenen Webseite oder sozialen Netzwerken) veröffentlicht wurden.


Wir haben bereits hier auf Anwalt.de über die Abmahnungen der KSP Kanzlei für die dpa Picture-Alliance GmbH berichtet:


https://www.anwalt.de/rechtstipps/oktober-2024-ksp-abmahnung-fuer-die-dpa-picture-alliance-gmbh-wegen-fotos-bildern-erhalten-das-muessen-sie-wissen-232101.html


Auch im Mai 2025 erreichen uns viele derartige Anfragen von Betroffenen, die eine solche dpa-Abmahnung in ihrem Briefkasten vorgefunden haben. 

Auch heute (07. Mai 2025) wurden uns mehrere Abmahnschreiben der KSP Kanzlei im Auftrage der dpa Picture-Alliance GmbH zur Prüfung vorgelegt. Die aktuellen Schreiben (diese wurden per E-Mail an die betroffenen versendet) datieren vom 07.05.2025 mit Fristsetzung zur Zahlung bis zum 21. Mai 2025.


1. Was will die KSP Kanzlei von mir?


Im Wesentlichen verlangen für die dpa Picture-Alliance GmbH,

     -     Entfernung von Foto(s) aus dem Internet

-    Zahlung von Schadensersatz

-    Dokumentationskosten

-    Zahlung von Rechtsanwaltskosten für die Versendung der Abmahnung


Eine typische KSP-Abmahnung für die dpa Picture-Alliance GmbH kann z.B. folgendes beinhalten (das nachfolgende Beispiel beruht auf einem Abmahnschreiben vom 25. April 2025, welches mir heute zur Prüfung vorgelegt wurde. In dem Schreiben ging es um den Vorwurf der unerlaubten Nutzung von 2 Fotos):

Für die Nutzung von diesen beiden Foto wurde in dem Abmahnschreiben folgendes verlangt:


Schadensersatz:                                 4.000.- €

Dokumentationskosten:                       170.- €

Zinsen:                                                2.416,25 €

Rechtsanwaltskosten (netto):         381,40 €

Gesamtforderung:                          6.967,65 €



2. Ich habe auch eine KSP-Abmahnung erhalten, wie sollte ich mich verhalten?


Bitte bewahren Sie Ruhe und lassen Sie keinesfalls die Fristen ungenutzt verstreichen lassen. Nach Fristablauf müssen Sie leider mit einem kostspieligen Gerichtsverfahren rechnen.

Zunächst sollte Ihr Fall fachkundig geprüft werden, um festzustellen, ob die Vorwürfe überhaupt gerechtfertigt sind. Falls keine Urheberrechtsverletzung vorliegt, könnte die Abmahnung zurückgewiesen werden.

Des Weiteren kann ein spezialisierter Anwalt auch die Kosten für Sie minimieren. Gerne helfe auch ich Ihnen dabei als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz sowie Urheber- und Medienrecht weiter.

Wir sind seit fast 17 Jahren unter anderem auf die Verteidigung gegen Abmahnungen aus dem Bereich des Urheberrechts spezialisiert und haben auch regelmäßig Fälle mit der KSP Kanzlei (dpa), so dass wir die Gegenseite gut einschätzen können.


3. Falls Vorwürfe berechtigt sind = an Einigung denken


Auch falls die Vorwürfe leider berechtigt sein sollten, können wir eine wirtschaftlich sinnvolle Einigung erzielen und die Angelegenheit rechtssicher für Sie beenden.

Für Sie ist es stets sinnvoller, sich durch uns unterstützen zu lassen, als freiwillig den Abmahnbetrag an die Gegenseite zu zahlen, weil wir die Gegenforderung mit einer einzelfallbezogenen Argumentation erfahrungsgemäß zu weit reduzieren können, dass Sie auch zusammen mit unserem Honorar (Festpreis) noch eine Ersparnis haben.


4. Erste Hilfe bei  KSP Abmahnung  für dpa Picture-Alliance GmbH


Keinen Kontakt zur KSP Kanzlei aufnehmen

  • Zahlen Sie nicht vorschnell die Abmahnkosten ohne vorherige anwaltliche Prüfung!
  • Halten Sie unbedingt die Fristen ein!
  • Nutzen Sie das kostenlose Erstgespräch bei der Kanzlei Dr. Newerla


Wenn auch Sie ein Abmahnschrieben der KSP Kanzlei wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, dann nehmen Sie gerne Kontakt zur Kanzlei Dr. Newerla auf.

Wir helfen Ihnen gerne, auch bundesweit, weiter. Gerne vertreten wir Sie dabei zu unseren kostengünstigen Festpreisen.


5. Folgt auf eine Abmahnung auch eine Klage durch die KSP Kanzlei ?


Oftmals bekomme ich von Betroffenen die Frage gestellt, ob die KSP Kanzlei überhaupt vor Gericht geht.

Aus meiner Erfahrung kann ich mitteilen, dass die KSP Kanzlei in Einzelfällen auch vor Gericht geht. So wurde mir erst kürzlich eine Verfügung des Amtsgerichts München vorgelegt zusammen mit einer Klageschrift der KSP Kanzlei und der Frage des Amtsgerichts München, ob der Betroffene sich gegen die Klage verteidigen möchte. 

Allein in den letzten Wochen wurden mit von mehreren Betroffenen gerichtliche Mahnbescheide des Amtsgerichts Hühnefeld (veranlasst durch KSP im Auftrage der dpa Picture Alliance GmbH) zur Prüfung vorgelegt.

Sofern also eine Urheberrechtsverletzung vorliegt (was natürlich in jedem Einzelfall zu prüfen ist), macht es Sinn an eine außergerichtliche Einigung zu denken, da bei einem Gerichtsverfahren weitere erhebliche Kosten hinzukommen können.


6. Kostenlose schriftliche Ersteinschätzung oder kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen


Senden Sie uns Ihr Abmahnschreiben gerne per E-Mail (bitte an: info@drnewerla.de) zu und wir lassen Ihnen gerne unverbindlich eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung zukommen.

Oder rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter 0471/483 99 88 0 an. Sofern es Ihnen möglich ist bitten wir Sie uns vor dem kostenlosen Erstgespräch das Abmahnschreiben per E-Mail zuzusenden, damit wir uns optimal auf Ihren persönlihcne Fall vorbereiten können.


Wir vertreten Sie gerne zum günstigen Festpreis und das bundesweit!

Foto(s): @Tim-Müller Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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