Arbeit auf Abruf

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Flexible Arbeitszeitgestaltung: Herausforderungen und Lösungsansätze laut jüngstem Bundesarbeitsgerichts-Urteil 

In unserer schnelllebigen Arbeitswelt ist Flexibilität ein Schlüsselwort. Sowohl Unternehmen als auch ihre Beschäftigten schätzen flexible Arbeitsmodelle. Doch was passiert, wenn gesetzliche Vorgaben und vertragliche Regelungen kollidieren? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem aktuellen Urteil (Urteil v. vom 18.10.2023 (AZ: 5 AZR 22/23) wichtige Weichen gestellt, die zeigen, was bei der Arbeit auf Abruf ohne festgelegte Arbeitszeit gilt. 


Der Vorfall

Im Herzen des Falles stand eine Mitarbeiterin, die seit über einem Jahrzehnt in einem Betrieb auf Abruf ohne definierte Wochenstundenanzahl arbeitete. Mit Veränderungen im Betriebsablauf reduzierte sich ihr Arbeitsumfang und sie forderte die Anerkennung einer durchschnittlichen Monatsarbeitsstundenzahl basierend auf ihrer vorherigen Arbeitserfahrung. Der Arbeitgeber berief sich darauf, dass im Falle einer fehlenden Vereinbarung laut Gesetz 20 Stunden pro Woche als Arbeitszeit gelten.


Rechtlicher Dreh- und Angelpunkt

Die Diskussion beleuchtet eine zentrale Frage im Arbeitsrecht: Was passiert, wenn keine konkrete Arbeitszeit im Vertrag festgelegt ist? Kann die Praxis der Vergangenheit festgeschriebene gesetzliche Normen aushebeln? Diese Frage war Gegenstand der juristischen Auseinandersetzung, die bis zum BAG getragen wurde.


Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Das BAG stellte klar, dass in Ermangelung einer vertraglich fixierten Wochenarbeitsstundenzahl, nach § 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG automatisch 20 Stunden pro Woche angenommen werden. Das Gericht betonte, dass für eine Abweichung von dieser gesetzlichen Regelung substantiierte Belege zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegen müssen. Da solche Belege nicht erbracht wurden, blieb es bei der gesetzlichen Annahme von 20 Stunden.


Relevanz für den Arbeitsmarkt

Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für den Arbeitsmarkt, da es die Bedeutung von klaren Vertragsabsprachen unterstreicht. Arbeitgeber müssen bei der Gestaltung von Verträgen akribisch vorgehen, um nicht durch gesetzliche Vorgaben überrascht zu werden, die möglicherweise zu Mehraufwendungen führen könnten. Arbeitnehmer wiederum sollten darauf bestehen, ihre Arbeitserwartungen und -verpflichtungen schriftlich fixieren zu lassen, um zukünftige Unklarheiten zu vermeiden.


Blick nach vorn

Dieses Urteil ist ein starkes Signal für die Notwendigkeit einer transparenten und klaren Kommunikation zwischen Arbeitgebern und -nehmern und betont den Stellenwert von exakten Arbeitsverträgen. Um Unsicherheiten zu vermeiden, ist ein fundiert formulierter Vertrag unerlässlich. Zugleich hebt es die Rolle des Gesetzgebers hervor, der für einen Ausgleich zwischen Flexibilität und Sicherheit sorgen muss.


Abschluss

Das BAG-Urteil erinnert uns daran, dass flexible Arbeitszeiten zwar wünschenswert sind, aber stets im Einklang mit gesetzlichen Regelungen stehen sollten. Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – alle Beteiligten sind gut beraten, ihre Arbeitsverträge präzise zu prüfen und festzuschreiben. Indem man vorausschauend agiert, können spätere Konflikte vermieden und eine tragfähige Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit geschaffen werden.


Interaktion

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