Arbeitnehmer sind auch bei der Teilnahme an Seminaren gesetzlich unfallversichert

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Nicht nur bei der Arbeit, sondern auch auch wenn sie an Seminaren oder Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen stehen Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies stellte die gesetzliche Unfallversicherung VBG klar. Hierbei sei unerheblich, ob das Seminar vom Betrieb selbst organisiert oder von einem externen Veranstalter durchgeführt werde. Weiterhin sei auch irrelevant, wo das Seminar stattfinde: ob im Betrieb, in einem Bildungsinstitut oder in einem Hotel. Der Versicherungsschutz erstrecke sich sowohl auf die Zeit des Seminars selbst sowie auf die An- und Abreise. Auch wenn ein Arbeitnehmer aus eigener Initiative und auf eigene Kosten an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehme, bestehe Versicherungsschutz, wenn die Weiterbildung die beruflichen Chancen verbessere.

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