Arbeits- / Dienstvertragsrecht: Brustimplantat führt nicht automatisch zu Polizeidienstuntauglichkeit

  • 1 Minuten Lesezeit

Das Verwaltungsgericht München hat im Eilverfahren entschieden, dass Brustimplantate nicht automatisch dazu führen, dass eine Bewerberin für den Polizeivollzugsdienst abgelehnt werden kann. Vorläufig muss der Freistaat Bayern die Bewerberin nun einstellen.

Die Personalstelle des Polizeipräsidiums München hatte die Einstellung einer Bewerberin für den Polizeivollzugsdienst abgelehnt, weil diese aus kosmetischen Gründen Brustimplantate trägt. Der Polizeiarzt war der Ansicht, dass die Implantate bei körperlich gefährlichen Einsätzen oder Selbstverteidigungstrainings beschädigt werden könnten, was die gesundheitliche Eignung der Bewerberin für den Polizeivollzugsdienst einschränke. Er war der Ansicht, dass bei der Bewerberin mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine Frühpensionierung oder erhebliche Ausfallzeiten zu befürchten seien.

Bis zur gerichtlichen Entscheidung über die Klage aber muss der Freistaat Bayern die Bewerberin in den Vorbereitungsdienst einstellen. Dies hat das Verwaltungsgericht München im Eilverfahren entschieden und folgt damit der Stellungnahme eines plastischen Chirurgen. Nach dessen Ansicht bestehe auch im Polizeidienst kein erhöhtes Verletzungsrisiko, da die verwendeten Implantate aus schnittfestem, hochmodernen Material hergestellt seien und zudem unterhalb der Muskeln platziert sind.

Die Begründung der Ablehnung durch den Polizeiarzt befand das Gericht als zu pauschal, denn die konkrete ärztliche Behandlung sowie der individuelle Heilungsverlauf der Antragstellerin blieben hier unberücksichtigt. Die fehlende gesundheitliche Eignung sei durch den Polizeiarzt nicht ausreichend nachgewiesen.

(Quelle: Verwaltungsgericht München, Beschluss vom 21.9.2016, M 5 E 16.2726)

Mitgeteilt von Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin J. Warm, Paderborn


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Martin J. Warm

Beiträge zum Thema