PDV 300: Laktoseintoleranz führt nicht automatisch zur Polizeidienstuntauglichkeit!

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Lebensmittelunverträglichkeiten sind ein gesellschaftliches Massenphänomen und führten in der Vergangenheit regelmäßig dazu, dass Bewerberinnen und Bewerbern für den Dienst bei der Bundespolizei oder jeweiligen Landespolizei die Polizeidiensttauglichkeit unter bloßem Hinweis auf Ziffer 10.1.1 der PDV 300 abgesprochen wurde.

Im Rahmen eines aktuellen gerichtlichen Verfahrens gegen die Bundespolizei, das Rechtsanwalt Daniel Dobberke anwaltlich vor dem Verwaltungsgericht Koblenz (Beschluss vom 23. August 2019, 2 L 802/19.KO) begleitete, wurde nunmehr festgestellt, dass es sich bei Lebensmittelunverträglichkeiten wie Laktoseintoleranz oder Fructosemalabsorption nicht ohne Weiteres um Krankheiten handelt, die unter die PDV 300 fallen und damit die Polizeidiensttauglichkeit des Bewerbers automatisch entfallen lassen. Ziffer 10.1.1 der PDV benennt ausdrücklich schwerwiegende, chronische oder zu Rückfällen neigende Krankheiten der Verdauungsorgane, nicht aber Lebensmittelunverträglichkeiten. Bereits die Qualifizierung als Krankheit ist bei Lebensmittelunverträglichkeiten überaus streitig. 

Das Gericht bemängelte in seiner Entscheidung, dass dem Bericht des Polizeiarztes, auf den sich die Entscheidung der Bundespolizei stützte, keine tatsächlichen Feststellungen zu der konkreten Situation des Bewerbers zu entnehmen waren und dies vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht genügend ist. 

In der Praxis werden solche einzelfallbezogenen Feststellungen oft versäumt und stattdessen einfach schematisch Ausschlussgründe der PDV 300 bejaht. Dies mag zwar aus Sicht der Polizeibehörde ob einer Vielzahl von Bewerbern nachvollziehbar erscheinen, widerspricht jedoch den Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts. 

Der Bewerber durfte im Ergebnis weiterhin am Auswahlverfahren teilnehmen. Dieser Fall zeigt, dass es sich durchaus lohnt, den ablehnenden Bescheid nicht einfach ungeprüft zu lassen. Mit einer fundierten und belastbaren tatsächlichen und rechtlichen Argumentation kann oft einiges für den abgelehnten Bewerber erreicht werden. 

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ablehnung-fuer-den-vorbereitungsdienst-der-polizei-widerspruch-einstweiliger-rechtsschutz-klage_151654.html


UPDATE vom 05.07.2022

Im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Koblenz konnte Rechtsanwalt Dobberke für den Kläger obsiegen (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 15. Juni 2022, 2 K 1313/19.KO).


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