Handy am Arbeitsplatz: Was erlaubt das Arbeitsrecht?

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Die Handynutzung ist möglicherweise arbeitsrechtlich relevant.

Arbeitgeber streben nach möglichst hoher Produktivität ihrer Mitarbeiter. Deshalb ist das private Handy der Beschäftigten am Arbeitsplatz oft ein Dorn im Auge der Arbeitgeber. Denn auf den Smartphones trudeln Nachrichten ein und die Mitarbeiter beobachten das Geschehen auf Social Media.


Rechtliche Grundlagen zum Handy am Arbeitsplatz

Der Gesetzgeber sieht keine speziellen Regelungen zum Verbot von Handys vor. So dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich auch ihr Smartphone am Arbeitsplatz nutzen. Allerdings schreiben die Gerichte eine angemessene Nutzung vor. Erlässt jedoch der Arbeitgeber ein Verbot, so ist ihm das in der Regel durch § 106 der Gewerbeordnung gestattet.

Prinzipiell haben Arbeitnehmer stets das Recht, per Handy einen Notfall zu melden. Haben diese aufgrund des Handyverbots darauf keinen Zugriff? Dann muss der Arbeitgeber einen Ersatz stellen. Dies erfolgt beispielsweise durch die Installation eines Firmentelefons.


Gründe für ein generelles Handyverbot am Arbeitsplatz:

  • Erhöhte Produktivität der Mitarbeiter
  • Vermeidung von Unstimmigkeiten im Team aufgrund der Handynutzung
  • Verbesserte Fokussierung der Mitarbeiter auf die Arbeit
  • Verhinderung der Verbreitung von betrieblichen Fotos in sozialen Medien
  • Reduzierung der Verstöße gegen den Datenschutz


Alternative Maßnahmen zum Handyverbot

Neben einem strikten Verbot sind auch flexiblere Regelungen in Betracht zu ziehen. Dazu gehört beispielsweise die zeitliche Begrenzung der Handynutzung. Möglich ist hierbei die Festlegung einer maximalen Nutzungsdauer oder eines bestimmten zeitlichen Rahmens, in dem der Mitarbeiter die Möglichkeit hat, das Smartphone kurz auf wichtige Nachrichten zu überprüfen. Eine lokale Begrenzung, beispielsweise auf Aufenthaltsräume, Kantinen oder Umkleideräume, ist ebenfalls möglich.


Einführung eines Handyverbots am Arbeitsplatz

Arbeitgeber haben verschiedene Möglichkeiten, ein Handyverbot im Betrieb bekanntzugeben und als feste Regel zu etablieren:

  • Regelung durch eine betriebliche Vereinbarung
  • Information durch einen Aushang
  • Schriftliche Mitteilung an alle Arbeitnehmer


Betriebliche Übung und Handyverbot

Die betriebliche Übung greift auch bei der Regelung zur Handynutzung am Arbeitsplatz. Wenn der Arbeitgeber über Jahre hinweg die Handynutzung toleriert hat, ist ein plötzliches Verbot problematisch. Möglicherweise gerät hierbei das Vertrauensverhältnis des Mitarbeiters zum Arbeitgeber ins Wanken. Bestenfalls spricht der Arbeitgeber ein Verbot in Verbindung mit einem sachlichen Grund aus.


Pausenzeiten und dienstliche Handynutzung

Während der Pausen haben Mitarbeiter das Recht, ihre Handys uneingeschränkt zu nutzen. Denn Pausen gelten als Freizeit. Die private Nutzung des dienstlichen Handys ist in der Regel verboten. Ausnahmen gelten nur, wenn im Arbeitsvertrag eine Sonder-Vereinbarung verankert ist. Der Arbeitgeber hat bei Verstößen das Recht, Abmahnungen auszusprechen und gegebenenfalls entstandene Kosten dem Mitarbeiter in Rechnung zu stellen. In extremen Fällen ist sogar eine verhaltens-bedingte Kündigung möglich.


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