Der Standort konnte nicht bestimmt werden.
Der Standort konnte nicht bestimmt werden.

Veröffentlicht von:

Arbeitsrecht: Krankheit und Kündigung

  • 2 Minuten Lesezeit

Darf der Arbeitgeber mich während einer Krankheit kündigen?

Entgegen der landläufigen Meinung ist die Antwort auf die Frage, ob man während einer Krankheit gekündigt werden darf, ja.

Der Arbeitgeber kann auch wenn der Arbeitnehmer erkrankt ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses erklären. Dabei gelten die allgemeinen Kündigungsregeln. Bei Betrieben mit mindestens 10 Beschäftigten bedarf es für eine wirksame Kündigung eines Kündigungsgrundes. Wenn ein rechtmäßiger Kündigungsgrund vorliegt, kann der Arbeitgeber Ihnen kündigen, auch wenn Sie erkrankt zuhause sind.

Kündigung auf Grund der Krankheit

Will der Arbeitgeber kündigen, weil der Arbeitnehmer lange erkrankt ist, kann er eine personenbedingte Kündigung aussprechen. Dabei muss er sich an einige Voraussetzungen halten.

  1. Negative Gesundheitsprognose
  2. Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers
  3. Interessensabwägung

Was steckt hinter diesen Voraussetzungen?

Eine negative Gesundheitsprognose meint, dass zum Zeitpunkt der Kündigung Tatsachen bekannt sind, die die Annahme rechtfertigen, dass der Arbeitsnehmer auch weiterhin dauerhaft erkrankt bleibt.

Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn es auf Grund der Fehlzeiten des Arbeitsnehmers zu nicht unerheblichen Störungen im Unternehmen kommt oder der Arbeitgeber zum Beispiel wegen Lohnfortzahlungskosten finanziell belastet wird.

Bei der Interessensabwägung wird das Interesse des Arbeitnehmers auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verglichen mit dem Interesse des Arbeitgebers auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dabei muss der Arbeitgeber beachten, dass die Kündigung das mildeste Mittel darstellt. Gäbe es im Unternehmen Tätigkeiten, die den Arbeitnehmer weniger stark belasten und damit eine Genesung einhergehen könnte, wäre die Kündigung unwirksam.

Generell gilt, dass alle drei Voraussetzungen vorliegen müssen. Fehlt nur eine Bedingung ist die Kündigung unwirksam.

Kündigung aus anderem Grund

Kündigt der Arbeitgeber aus einem anderen Grund als Krankheit muss er sich auch an verschiedene Voraussetzungen halten. Dabei unterlaufen den Arbeitgebern nicht selten Fehler. Häufige Fehlerquellen sind fehlerhafte Berechnungen der Kündigungsfristen oder die Begründung der Kündigung.

Haben Sie eine Kündigung wegen einer Erkrankung oder auch aus einem anderen Grund bekommen, sollten Sie beachten, dass man eine Kündigungsschutzklage nur innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung einreichen kann.

Gerne prüfen wir Ihren Fall in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Guido Lenné

Man hält Ausschau nach einem Parkplatz, achtet dadurch etwas weniger auf andere Autos als notwendig und schon ist ein Unfall passiert. Zum Glück zwar mit niedriger Geschwindigkeit – teuer kann es ... Weiterlesen
Auch wenn kreditwirtschaftlichen Verbände und Institute stets um Maßnahmen zur Betrugsminimierung bemüht sind, scheint der Missbrauch mit gestohlenen Debitkarten nicht abzureißen. So belief sich ... Weiterlesen
In einem von unserer Kanzlei geführten Verfahren vor dem Landgericht Würzburg wurden erfolgreich die Verluste aus Sportwetten eingeklagt. Dem Kläger wurden knapp 80.000,00 € zugesprochen. Erneute ... Weiterlesen

Beiträge zum Thema

10.02.2022
Kündigung während der Krankheit erhalten – was können Sie tun? Schreiben Sie sich auf, z. B. auf den ... Weiterlesen
15.06.2022
Haben Sie gerade eine Kündigung erhalten? Dann ist der Schreck erst einmal groß und Sie sehen vermutlich Ihre ... Weiterlesen
07.02.2023
Allgemeine Arbeitsbedingungen: Was zählt dazu? Zu den Arbeitsbedingungen zählen Bestimmungen zu: Entlohnung, auch ... Weiterlesen