Arbeitsrecht: Wer trinken kann, kann auch arbeiten?

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Wer verkatert bei der Arbeit erscheint, hat in der Regel arbeitsrechtlich nichts zu befürchten.

Ist Arbeit mit Restalkohol erlaubt?

Gerade ist die Zeit zahlreicher Wein- und Volksfeste. Am nächsten Tag kommt dann das böse Erwachen – der Kopf brummt, der Magen rebelliert, die Arbeit ruft. Der pflichtbewusste Arbeitnehmer quält sich mit Restalkohol zum Dienst. Darf er das laut Arbeitsrecht?

Am Arbeitsplatz herrscht meist kein grundsätzliches Alkoholverbot. Es gibt im Arbeitsrecht auch keine bestimmte Promillegrenze, die Beschäftigte zu beachten haben. Ansonsten ist dies in der Betriebs-Vereinbarung verankert. Ist dort jedoch kein explizites Alkoholverbot vermerkt, spricht in der Regel arbeitsrechtlich nichts dagegen, mit Restalkohol den Dienst anzutreten. Die Arbeitsleistung darf jedoch dadurch nicht beeinträchtigt sein.

Hier ist allerdings zu beachten, dass es Berufsgruppen gibt, die ein striktes Alkoholverbot einzuhalten haben. Dabei spielt es arbeitsrechtlich dann keine Rolle, ob der Beschäftigte den Alkohol soeben in der Arbeit konsumiert hat oder ob es sich um Restalkohol handelt. Das betrifft zum Beispiel Angestellte folgender Arbeitsbereiche und Branchen:

  • Straßenverkehr
  • Luftfahrt
  • Maschinenführer
  • Medizin

Hier gilt: Auch Restalkohol ist tabu. Personen dieser Bereiche müssen auch konsequent ihren Alkoholkonsum am Abend vor ihrem Dienst unter Kontrolle haben. Sonst droht eine Abmahnung. Aber auch in weniger strengen Arbeitsbereichen gilt: Arbeitsunfälle unter Alkoholeinfluss führen bei der Unfall-Versicherung durchaus zu Problemen. Schlimmstenfalls haftet der Arbeitnehmer selbst.

In den allermeisten Firmen ist es jedoch eh nicht die Regel, während der Arbeitszeit Alkohol zu konsumieren. Ein Glas Sekt bei einer Feier im Büro dürfte da auch ohne explizites Alkoholverbot die Ausnahme sein. Wer allerdings doch mal über die Stränge schlägt und mit Kater zur Arbeit kommt, hat in der Regel keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu befürchten.


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Stichworte: Arbeitsrecht, Arbeitsunfall, Alkohol am Arbeitsplatz, Promillegrenze, Restalkohol

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