Arbeitsrechtliche Probleme als Folge der Corona-Beschränkungen

  • 2 Minuten Lesezeit

Die auftretenden Probleme sind vielfältig

Als Folge der Corona oder COVID-19 Pandemie waren viele Unternehmen wegen kurzfristig wegbrechender Umsätze gezwungen ihre Kosten zu senken. Personalkosten bilden in vielen Unternehmen den größten Kostenanteil und wegen ausbleibender oder wegfallender Aufträge gab es ohnehin nicht genug Arbeit für alle Beschäftigten. Auch etablierte und bis dahin gesunde Unternehmen waren zu kurzfristigem Handeln gezwungen.

Entlassungen, Kurzarbeit und Homeoffice

Die ersten Wochen seit Beginn der Pandemie haben gezeigt, dass viele Unternehmen vor für sie völlig neuen Fragestellungen standen. So wurden wir zum Beispiel gefragt:

Können wir Mitarbeiter auch gegen deren Willen ins Homeoffice schicken?

Die einfache Antwort heißt: In der Regel nein. 

Nur wer bei der Erstellung der Arbeitsverträge an einen entsprechenden Passus gedacht hat, ist auf der sicheren Seite. In manchen Arbeitsverträgen eröffnen Klauseln, die dem Arbeitgeber das Recht geben, den Arbeitnehmer an einem anderen zumutbaren Ort einzusetzen, einen gewissen Spielraum, aber in der Regel wird es einer – sorgsam aufzusetzenden – Zusatzvereinbarung mit dem Arbeitnehmer bedürfen. Nach unserer Erfahrung ist aber meist eine einvernehmliche Regelung ohnehin die bessere Lösung und oft auch möglich.

Wer hilft uns bei der Beantragung von Kurzarbeit?

Hier heißt die einfache Antwort: Wir. 

Von der Frage, ob in Ihrem Unternehmen die Voraussetzungen für Kurzarbeit vorliegen über die Frage nach Kurzarbeit in nur einzelnen Abteilungen bis hin zur Versendung der Anzeige von Kurzarbeit an die zuständige Arbeitsagentur – wir können helfen. In Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater beantworten wir Ihre Fragen und helfen Ihnen mit dem „Papierkram“.

Kann ich für meine Angestellten Minusstunden oder Urlaub anordnen?

Die Antwort lautet wie so oft: Es kommt darauf an

Zur Beantwortung dieser oder ähnlicher Fragen ist es in der Regel notwendig, die bestehenden Arbeitsverträge und die konkrete Handhabung im jeweiligen Betrieb zu prüfen.

Was wenn ich mich von Arbeitnehmern trennen muss?

Unser Rat: Nichts übereilen und die bestehenden Möglichkeiten abwägen.

Wenn die Beendigung von Arbeitsverhältnissen unumgänglich wird ist es besonders wichtig, Vorfragen gewissenhaft zu klären, anstatt unbedacht zu handeln. Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar? Greift Mutterschutz? Liegt eine Schwerbehinderung vor? Ist ein Sozialplan notwendig? Ist vielleicht das Angebot eines Aufhebungsvertrages für beide Seiten (!) die bessere Lösung? Was wenn sich die Situation irgendwann bessert und der Arbeitnehmer zurückkehren kann?

Und wenn ich verklagt werde?

Dann treten wir mit Ihnen an. Bundesweit vor allen Arbeitsgerichten in allen Instanzen vertreten wir Sie und setzen Ihre Rechte durch. 

Wir beraten und vertreten Sie – gerichtlich und außergerichtlich

Wenn sich diese oder andere arbeitsrechtliche Fragen für Sie stellen, dann rufen Sie uns an. Zügig und mit Blick fürs Detail stellen wir auf Grundlage Ihrer Situation einen maßgeschneiderten Plan zur weiteren Vorgehensweise mit ihnen zusammen. In Ihren Worten zeigen wir Möglichkeiten auf, verfassen Kündigungen, erstellen und verhandeln Aufhebungsvereinbarungen oder vertreten Sie vor den Arbeitsgerichten z. B. in Kündigungsschutzverfahren. 

Wie können wir Ihnen helfen?

Foto(s): Stephan Stiletto

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Stephan Stiletto

Beiträge zum Thema