Arbeitsrechtliche Tipps rund um den Urlaub

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Der Sommer ist da und damit auch die Zeit, in der viele Arbeitnehmer ihren wohlverdienten Urlaub antreten. Doch was gilt es arbeitsrechtlich zu beachten, wenn es um das Thema Urlaub geht? In diesem Beitrag wollen wir Ihnen einige wichtige Tipps geben, damit Sie Ihren Urlaub stressfrei genießen können.

Ein wichtiger Punkt, den viele Arbeitnehmer nicht beachten, ist die gesetzlich festgelegte Mindestanzahl an Urlaubstagen. Bei einer Sechs-Tage-Woche sind es mindestens 24 Tage, bei einer Fünf-Tage-Woche 20 Tage. In Tarif- und Arbeitsverträgen können jedoch mehr Urlaubstage vereinbart sein. Es ist wichtig zu wissen, dass diese Urlaubstage beantragt werden müssen und nicht einfach so genommen werden können. Daher empfehlen Arbeitsjuristen, den Urlaubsantrag rechtzeitig zu stellen, um eine Genehmigung durch das Personalbüro zu erhalten.

Für Eltern kann es von Vorteil sein, den Urlaub während der Schulferien zu nehmen, da der Arbeitgeber bei der Urlaubsplanung auch die Interessen und Wünsche seiner Mitarbeiter berücksichtigen muss. Der Zweck des Urlaubs ist die Erholung des Mitarbeiters, daher sollte dieser die Möglichkeit haben, seine Arbeitsfähigkeit aufrechtzuerhalten. In begründeten Ausnahmefällen ist es möglich, den Urlaub ins folgende Jahr zu verschieben, wenn es konkrete Gründe dafür gibt.

Wenn der Urlaub bewilligt wurde und angetreten wird, ist es wichtig zu beachten, dass der Arbeitnehmer während dieser Zeit keiner Tätigkeit nachgehen darf, die dem Urlaubszweck widerspricht. Selbstständige, freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeiten sind somit untersagt. Eine Nebentätigkeit, die vorher vom Arbeitgeber genehmigt wurde, kann jedoch fortgeführt werden. Es ist wichtig, sich an diese Vorgaben zu halten, um Streitigkeiten und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Während des Urlaubs gilt der Mitarbeiter als nicht erreichbar und muss nicht regelmäßig Mails checken oder dem Arbeitgeber Auskunft über seine Reise geben. In Notfällen kann der Arbeitgeber den Urlaub stornieren, wenn dringende Gründe vorliegen. Der Mitarbeiter hat jedoch Anspruch auf Erstattung der entstandenen Kosten.

Auch im Urlaub kann man krank werden. In diesem Fall sollte die Firma so schnell wie möglich informiert werden und ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Der Arbeitgeber kann ab dem ersten Krankheitstag ein Attest verlangen. Für die Krankheitstage besteht Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Urlaubstage stehen dem Mitarbeiter weiterhin zu.

Urlaubsgeld ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, jedoch kann es durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen geregelt sein. Viele Arbeitnehmer erhalten daher kein zusätzliches Urlaubsgeld. Es ist wichtig, sich über die Regelungen im eigenen Betrieb zu informieren, um keine finanziellen Einbußen zu erleiden.

Insgesamt ist es wichtig, die arbeitsrechtlichen Vorschriften rund um den Urlaub zu beachten, um Konflikte und rechtliche Probleme zu vermeiden. Ein sorgfältig gestellter Urlaubsantrag, die Einhaltung des Verbots von dem Urlaubszweck widersprechenden Tätigkeiten und die rechtzeitige Information bei Krankheit sind einige der wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt. Nur so kann der Urlaub stressfrei genossen werden und die Erholung vom Arbeitsalltag sichergestellt werden.

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. von der kanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber. Soweit erforderlich erfolgt eine gerichtliche Vertretung bei der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.

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Foto(s): kanzlei JURA.CC

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