Arbeitsschutz und Corona

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Mal ganz ehrlich: Sind Sie langsam das Home-Office leid, das homeschooling – freuen Sie sich wieder an den Arbeitsplatz zurückzukommen?

Aber – wie sieht es mit den notwendigen Schutzmaßnahmen aus?

Da ein erneuter Anstieg der Infektionszahlen vermieden und Beschäftigte vor einer Ansteckung geschützt werden sollen, sind neue Arbeitsschutzregelungen formuliert worden. Diese finden sich auf der Seite des Bundesarbeitsministeriums (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard.pdf?__blob=publicationFile&v=1)

Ansteckungsgefahren minimieren

Dabei sollen Arbeitgeber sicherstellen, dass Beschäftigte sich nicht untereinander anstecken. Da der Betriebsrat bei Arbeitsschutzmaßnahmen zwingend zu beteiligen ist, sind diese Maßnahmen mit dem Betriebsrat zu besprechen und es können/ sollen Arbeitsschutzexperten hinzugezogen werden.

Der Mindestabstand von mindestens 1,50 m soll überall eingehalten werden. In Gebäuden, im Freien und in den Fahrzeugen. Sinnvollerweise wird das – wo es notwendig ist – mit Absperrungsmarkierung umgesetzt, insbesondere dort, wo mit hohem Publikumsverkehr zu rechnen ist. Kann der Mindestabstand nicht sichergestellt werden, sind noch zusätzliche Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel Trennwände aus Plexiglas zu schaffen und Mund-Nasen-Schutzmasken zu verwenden.

Arbeitszeiten entzerren

Die Beschäftigten sollen so wenig direkten Kontakt wie nötig mit anderen haben. Insofern sollen Schichtwechsel, Pausen und Anwesenheit im Büro entsprechend entzerrt werden.

Zusätzliche Hygienemaßnahmen

Ganz wichtig ist, zusätzliche Hygienemaßnahmen zu treffen. Es müssen Waschgelegenheiten und Desinfektionsspender zur Verfügung gestellt werden, um eine erforderliche häufige Handhygiene sicherzustellen. Darüber hinaus sollen die Reinigungsintervalle für die Räumlichkeiten sowie Fahrzeuge und die Arbeitsmittel angepasst werden.

Es gilt natürlich auch im Büro die Nieß- und Hustenetikette und der Grundsatz, niemals krank zur Arbeit zu erscheinen.

Risikogruppen sollen Betriebsarzt konsultieren

Es soll auch die medizinische Vorsorge beim Betriebsarzt genutzt werden. Insbesondere sollen Risikogruppen, wenn sie Angst um ihre Gesundheit haben, mit dem Betriebsarzt individuelle Schutzmaßnahmen besprechen.

Im Grundsatz gilt, Gesundheit geht vor. Verhalten Sie sich bei der Arbeit genauso wie Sie sich auch ansonsten in der Öffentlichkeit verhalten. Halten Sie Abstand, waschen Sie sich häufig die Hände. Und dann steht einem entspannten, gemeinsamen Arbeiten nichts mehr im Wege.

Wenn Sie Fragen rund um das Arbeitsrecht in Corona-Zeiten haben – oder aber auch in einem anderen Bereich. Unsere Expertinnen und Experten stehen für Sie zur Verfügung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Ansgar Dittmar

Beiträge zum Thema