📜 Arbeitszeugnis und Maßregelungsverbot ⚖️🚫

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Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Juni 2023 (9 AZR 272/22) stärkt das Recht von Arbeitnehmern auf ein gutes Arbeitszeugnis, selbst nach erfolgten Korrekturen. Lesen Sie, wie dieses Urteil Ihre Rechte beeinflusst.

Hintergrund des Falles

Die Klägerin, ehemalige Mitarbeiterin der Beklagten, forderte die Änderung ihres Arbeitszeugnisses, um eine bessere Bewertung ihres Arbeits- und Sozialverhaltens zu erreichen. Nachdem die Beklagte bereits drei Zeugnisse ausgestellt hatte, verlangte die Klägerin, dass die Dankes- und Wunschformel der ersten beiden Zeugnisse auch im dritten enthalten sein sollte.

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Das Bundesarbeitsgericht urteilte, dass die Beklagte verpflichtet ist, das Arbeitszeugnis mit der gewünschten Schlussformel zu erteilen. Das Gericht sah in der Weigerung, diese Formel aufzunehmen, einen Verstoß gegen das arbeitsrechtliche Maßregelungsverbot nach § 612a BGB.

Bedeutung des Maßregelungsverbots

Das Gericht unterstrich, dass die Meinungsfreiheit des Arbeitgebers ihn nicht berechtigt, den Zeugnisinhalt in Reaktion auf eine rechtmäßige Forderung des Arbeitnehmers nach einer Zeugnisberichtigung willkürlich zu ändern. Die Veränderung der Schlusssätze führte zu einer faktischen Benachteiligung der Klägerin, da solche Formulierungen die Bewerbungschancen verbessern können. Das Gericht betonte zudem, dass das Maßregelungsverbot auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gilt.

Das Gericht entschied, dass das Maßregelungsverbot (§ 612a BGB) auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anwendung findet, insbesondere im Zusammenhang mit dem Zeugnisrecht. Dies bedeutet, dass ein Arbeitgeber nicht das Recht hat, ein Arbeitszeugnis nachträglich zum Nachteil eines Arbeitnehmers zu ändern, wenn dieser zuvor seine Rechte rechtmäßig ausgeübt hat.

Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung des Maßregelungsverbots im Arbeitsrecht und stärkt die Position von Arbeitnehmern im Hinblick auf die Unveränderlichkeit ihres Arbeitszeugnisses nach erfolgten berechtigten Korrekturen. Falls Sie sich in einer ähnlichen Situation befinden oder Fragen zum Zeugnisrecht haben, kann ich Ihnen als erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht helfen, Ihre Rechte geltend zu machen und zu schützen. Kontaktieren Sie mich für eine umfassende Beratung und Unterstützung.


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