Arbitrage in Bosnien und Herzegowina

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Innerhalb der Außenhandelskammer Bosnien und Herzegowinas, als eine Institution, deren Hauptrolle die Vertretung und Schutz der Interessen der wirtschaftlichen Subjekte ist, existiert der Arbitragegerichtshof, der für die Arbitragen-Prozesslösungen in Wirtschafts- und anderen Eigentumsangelegenheiten zuständig ist. Im Gegensatz zu anderen Gerichtsprozessen ist ein Verfahren vor dem Arbiträrgericht billiger, schneller, weniger formal und als solches empfehlenswert.

Das Arbiträrgericht ist ein unabhängiges Organ, selbstständig in seinen Handlungen und Entscheidungen. Die Arbitrage ist für die Lösung folgender Prozesse zuständig, die folgende Bedingungen erfüllen:

  1. dass es sich um einen Rechtsstreit handelt, in der die Parteien frei über den Gegenstand des Rechtsstreits disponieren, wo die Arbitrage auf Antrag einer oder beider Parteien mit Ziel der Versöhnung vermitteln kann,
  2. dass diese Art des Rechtsstreits nicht in der Zuständigkeit des regulären Gerichtshofs ist
  3. dass sich die Parteien über die Zuständigkeit der Arbitrage geeinigt haben.

Die empfohlene Klausel in Verträgen

„Die Parteien stimmen zu, dass jeder Rechtsstreit bezüglich eines abgeschlossenen Vertrags endgültig von Seite des Arbiträrgerichts der Außenhandelskammer Bosnien und Herzegowina gelöst wird mit der Anwendung der Regelung über die Organisation und Arbeit des Arbiträrgerichts.“

Warum Arbitrage?

Arbitrage (ausgewähltes Verfahren) ist eine alternative Möglichkeit für die Lösung der Streitigkeiten vor einem dritten, unabhängigen, objektiven Arbiträrgericht, dessen Zuständigkeit sich aus der Bereitschaft der Parteien ergibt und das bevollmächtigt ist, für die Parteien verpflichtende Entscheidungen zu treffen. Die Arbitrage basiert auf der Bereitschaft der Parteien und nicht auf den Befugnissen des Staates.

Das Verfahren ist flexibel, informell, einstufig. Das Verfahren ist nicht öffentlich. Ohne das Einverständnis der Parteien kann ihre Identität nicht veröffentlicht werden, die Verhandlungen finden nur in Anwesenheit der Parteien und den von ihnen bevollmächtigten Personen statt und die arbiträren Entscheidungen werden nicht veröffentlicht.

Das Verfahren ist schnell und effektiv und die Dauer des Verfahrens beträgt maximal ein Jahr von Moment der Konstituierung des Arbiträrrats oder des Wahlschlichters.

Das arbiträre Urteil ist endgültig und es kann nicht Beschwerde eingereicht werden. Es hat die Kraft eines rechtskräftigen Urteils des regulären Gerichtes.

Rechtsanwalt
Azur Prnjavorac

Bosnien und Herzegowina



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