Arzt Google Bewertung: Ärzte sollten sich auch 2024 negative Google Maps Bewertungen nicht gefallen lassen:Wir helfen!

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Woher negative Arztbewertungen auf Google Maps kommen und wie sich sich als Ärztin oder Arzt gegen derartige (Fake) Bewertungen erfolgreich wehren können. Auch in 2024 gilt der Grundsatz: kein Behandlungskontakt = kein Recht zum Bewerten!


Im Laufe unserer langjährigen Tätigkeit in der Beratung von Ärztinnen und Ärzten im Zusammenhang mit "Google-Bewertungen" haben wir wertvolle Einblicke gewonnen. Besonders im Fokus stehen hierbei Ärzte und Arztpraxen  die leider häufig von ungünstigen Google-Bewertungen betroffen sind. So erreichen mich in den letzten Tagen und Wochen fast täglich Anrufe, von betreoffenen Ärzten, die die mit Negativbewertungen auf Google zu tun haben. 

Ein häufig genannter Grund ist, dass Ärzte derzeit viele Urlaubsvertretungen für andere Kolleginnen und Kollegen machen und dabei im Einzelfall zu Überforderungen und auch verlängerte Wartezeiten kommen kann. Dies nehmen (leider) viele Bewerter zum Anlaß, negativ zu bewerten. Oftmals vergreifen Bewerter sich dabei aber stark im Ton oder schreiben Sachverhalte in die Bewertungen rein, die teilweise erfunden sind. Dies brauchen Ärzte sich nicht gefallen zu lassen.


Diese Bewertungen bereiten zahlreichen Ärzten Sorgen, da sie das Ansehen der Praxis negativ beeinflussen können. Die Auswirkungen erstrecken sich nicht nur auf die Patientinnen und Patienten, sondern reichen bis zu potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern, die in Zeiten des Fachkräftemangels möglicherweise abgeschreckt werden könnten.


Der Bitkom e.V. hat in einer aktuellen Umfrage festgestellt, dass über die Hälfte der Patienten Arztbewertungen im Internet lesen, bevor sie sich für einen Arzt entscheiden.


1. Ärzte haben eine effektive Möglichkeit, gegen negative Google-Bewertungen vorzugehen


In unserer umfangreichen Erfahrung, in der wir seit mehreren Jahren zahlreiche Ärztinnen und Ärzte im Umgang mit Google-Bewertungen unterstützen, haben wir festgestellt, dass verschiedene Gruppen von Bewertern im Zusammenhang mit Arztbewertungen auf Google auftreten. Selbstverständlich gibt es negative Bewertungen, die von authentischen Patientinnen und Patienten stammen.

Dennoch sehen sich Arztpraxen häufig auch mit Bewertungen konfrontiert, die von ehemaligen Mitarbeitern stammen (was nach den Google-Richtlinien unzulässig ist), sowie gefälschten Bewertungen. In solchen Fällen besteht jedoch eine ermutigende Möglichkeit: Ärztinnen und Ärzte müssen unberechtigte negative Bewertungen nicht einfach akzeptieren, beispielsweise von Personen, die nie Patienten waren. Stattdessen haben sie die Option, diese Bewertungen entfernen zu lassen. Dies eröffnet eine bedeutende Gelegenheit, den guten Ruf und das Vertrauen in die eigene Praxis zu bewahren beziehungsweise wiederherzustellen.


2. Schwierigkeiten mit einer negativen Google-Bewertunge als Arztpraxis? Wir bieten Utnerstützung!


Wir stehen Ihnen auch zur Seite, um Ihre negativen Google-Bewertungen entfernen zu lassen!

Dank unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Beseitigung ungerechtfertigter negativer Arztbewertungen auf Google Maps sind wir mit sämtlichen Argumentationsstrategien vertraut, um eine sehr hohe Erfolgsquote bei der Entfernung ungerechtfertigter Google-Bewertungen zu erzielen. 


3. Kostenlose Erstberatung mit der Kanzlei Dr. Newerla in Anspruch nehmen!


Gerne können Sie uns für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch unter (0471/483 99 88 – 0) anrufen. Schildern Sie uns in aller Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam überprüfen können, ob wir auch in Ihrer Situation ungerechtfertigte negative Google-Bewertungen erfolgreich entfernen lassen können. 

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0) oder E-Mail (info@drnewerla.de). 

Wir bieten die Einreichung von Entfernungsanträgen bei Google zu einem günstigen Festpreis an (im Paket ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. pro beanstandeter negativer / ungerechtfertigter Google-Bewertung/Rezension). 


4. Nutzen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung!


Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, besteht unter Umständen die Möglichkeit, dass diese sogar die Kosten für unsere anwaltliche Unterstützung übernimmt. Sprechen Sie uns gerne an, sodass wir gemeinsam prüfen können, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Dienstleistung decken kann. 


Haben Sie als Arzt bzw. Arztpraxis eine ungerechtfertigte Bewertung auf Google erhalten? 


Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de




Foto(s): @Tim-Müller Zitzke

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