Arzthaftungsrecht in der Praxis: Erneuter Prozesserfolg vor dem Landgericht Magdeburg!

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Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im Nachfolgenden Prozesserfolge der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage sind im Übrigen mehrere hundert weitere Prozesserfolge zu entnehmen.

Landgericht Magdeburg

Kardiale und pulmonale Globalinsuffizienz nach Myokardinfarzierung, 215.000,- Euro, LG Magdeburg, Az.: 9 O 1119/14 – 322

Chronologie:

Der Kläger wurde im Krankenhaus der Beklagten aufgrund eines Herzinfarktes aufgenommen und behandelt. Diese Behandlung entsprach nicht den ärztlichen Regeln.

Verfahren:

Das Landgericht Magdeburg hat den Vorfall gutachterlich hinterfragen lassen. Das Gericht hat berücksichtigt, dass es zur Ausbreitung der abszedierenden Pneumonie in den rechten Ober- und Unterlappen und letztlich zu einer Pneumonektomie gekommen ist. Durch den Teilverlust der Lunge liegt bei dem Kläger ein erheblicher Gesundheitsschaden vor. Der Gesundheitszustand des Klägers ist massiv reduziert, sodass der u. a. ein Sauerstoffgerät tragen muss. Die Kammer hält allein einen Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 150.000,- Euro für angemessen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Das Landgericht Magdeburg hat nicht nur einen Schmerzensgeldanspruch von 150.000,- Euro für angemessen angesehen, sondern auch festgestellt, dass sämtliche materielle Schäden für Vergangenheit und Zukunft von dem Kläger zu zahlen sind. Diese belaufen sich auf weitere hunderttausende Euros, die nun vom Haftpflichtversicherer der Beklagten zu zahlen sind, stellt Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, klar.



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