Arzthaftungsrecht in der Praxis: Gerichtliches Gutachten

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Gerichtliches Gutachten

In einigen Fällen, insbesondere bei zahnärztlichen Behandlungsfehlvorwürfen bietet sich ein sogenanntes „Selbständiges Beweisverfahren“ an. Dabei wird ein Antrag beim zuständigen Gericht gestellt, das dann von sich aus einen Gutachter mit der Überprüfung der Behandlung auf Fehlerhaftigkeit hin beauftragt. Dieses Verfahren soll grundsätzlich der Beweissicherung dienen.

Es sollte daran erinnert werden, dass selbst wenn ein Gutachten negativ im Sinne des Patienten ausfällt, die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht gänzlich ausgeschlossen ist. So können etwa einzelne Gesichtspunkte schlichtweg übersehen oder wie z. B. der Vorwurf der fehlerhaften oder mangelhaften Aufklärung einfach außer Acht gelassen worden sein. Auch kommen Gutachter immer wieder zu völlig unterschiedlichen Bewertungen eines Falles, so dass sich gegebenenfalls eine Zusatzbegutachtung anbietet.

Stellt das eingeholte Gutachten einen Behandlungsfehler fest, so sollte sich der Patient mit Hilfe seines Rechtsanwaltes zunächst um eine gütliche Einigung mit der Haftpflichtversicherung des Arztes oder Krankenhauses bemühen. Scheitert der gütliche Einigungsversuch, so ist letztlich eine gerichtliche Klärung unumgänglich.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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