Arzthaftungsrecht in der Praxis: Gutachten durch Schlichtungsstellen bzw. Kommissionen

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

Gutachten durch Schlichtungsstellen bzw. Kommissionen

Die Landesärztekammern haben Gutachter- und Schlichtungsstellen eingerichtet, die beim Verdacht auf ärztliche Behandlungsfehler den Vorgang begutachten.

Sie sind personell unterschiedlich zusammengesetzt, meist aus Ärzten und Juristen. Die Schlichtungsstelle besteht aus vier, die Gutachterkommission aus fünf Mitgliedern. Ihre Entscheidungen haben keine bindenden, sondern lediglich empfehlenden Charakter. Das bedeutet konkret, dass sich die Beteiligten nicht mit dem Ergebnis des Verfahrens einverstanden erklären müssen. Der Patient kann daher bei negativer Entscheidung trotzdem gerichtlich vorgehen, oder der Arzt, beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherer bei positiver Entscheidung dennoch eine Regulierung ablehnen.

Die Gutachter- und Schlichtungsstellen entscheiden auch nicht über die Höhe eventueller Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche. Die Verjährung der Ansprüche wird grundsätzlich für die Dauer des Verfahrens hinsichtlich der beteiligten Ärzte gehemmt. In der Regel dauern diese kostenfreien Verfahren drei Monate bis zu zwei Jahre und gehen in der Praxis statistisch gesehen zu rund 65 % zugunsten der betroffenen Ärzte aus.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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